Glossary entry (derived from question below)
Romanian term or phrase:
cota indiviză de 38,59 % din părţile comune indivize ale imobilului
German translation:
(unteilbarer) Miteigentumsanteil i. H. von 38,59 % am (unteilbaren) Gemeinschaftseigentum
Romanian term
cota indiviză de 38,59 % din părţile comune indivize ale imobilului
Apartamentul este compus din 2 camere ... precum şi cota indiviză de 38,59 % din părţile comune indivize ale imobilului ce este înscris în CF nr. ...
4 +1 | Miteigetumsanteil i. H. von 38,59 % am Gemeinschaftseigentum | Susanna & Christian Popescu |
"comun" und "indiviz" | Michael Wagner |
Mar 25, 2010 15:29: Bernd Müller (X) changed "Edited KOG entry" from "<a href="/profile/1124123">Bernd Müller (X)'s</a> old entry - "cota indiviză de 38,59 % din părţile comune indivize ale imobilului "" to ""unteilbares Miteigentumsanteil i. H. von 38,59 % am unteilbaren Gemeinschaftseigentum""
Proposed translations
Miteigetumsanteil i. H. von 38,59 % am Gemeinschaftseigentum
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Note added at 44 mins (2010-03-23 18:06:03 GMT)
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Die Wohnung an sich ist Sondereigentum in einem Mehrfamilienhaus (Wohnblock)
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Note added at 46 mins (2010-03-23 18:07:44 GMT)
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Hier zwei Links zur Trennung Sonder-/Gemeinschaftseigentum:
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite10.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Sondereigentum
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Note added at 14 hrs (2010-03-24 07:54:36 GMT)
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Was sind "părţi comune", was ist "indivize"? Das erste bezieht sich auf diejenigen Teile eines Wohnblocks, die jedem Eigentümer gehören (Grundstück, Flur, Treppenhaus, Waschraum, Fahrradabstellraum, Rohrleitungen etc.), bzw. die jeder nutzen darf, d. h., jeder hat gleichzeitig auch ein Nutzungsrecht. Deshalb bilden diese Einrichtungen und Installationen das Gemeinschaftseigentum.
"Indiviziune" = gemeinsames Eigentumsrecht mehrerer Personen im Hinblick auf eine Sache, die nicht geteilt werden kann. Es dürfen keine Einzelflächen zum Sondereigentum erklärt werden. Der deutsche Begriff "Gemeinschaftseigentum" schließt diese beiden Erklärungen ein. Daher ist es nicht notwendig, dies noch einmal explizit anzugeben.
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Note added at 1 day18 hrs (2010-03-25 12:21:13 GMT) Post-grading
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Hier eine Quelle (es bestätigt das, was ich geschrieben habe):
https://www.quelle-bausparkasse.de/immobilien/wohnung/print....
Danke vorerst mal! Meinst Du, dass man "indiviz" gar nicht explizit übersetzen sollte? Bernd |
Ich habe inzwischen in allen mir vorliegenden Quellen nachgesucht und NIRGEND (!!- seltsam) eine Definition für Gemeinschaftseigentum gefunden; nur im Doucet & Fleck eine Übersetzung: Gemeinschaftseigentum n propriété f collective; propriété f commune (ungeteilt) propriété f indivise (einer Wohnungseigentümergemeinschaft, im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes) parties fpl communes; choses fpl communes (d'un immeuble en copropriété) (vgl. Sondereigentum, Teileigentum, Eigentumswohnung) Daher bevorzuge ich es, das "ungeteilt" dennovch dazuzuschreiben, da es nicht unbedingt und eindeutig in dem "Gemeinschaftseigentum" vorhandein sein muss (dies könnte auch z.B. der gemeinsame Besitz einer Gemeinschaft an einem Grundstück sein, also teilbar). |
Reference comments
"comun" und "indiviz"
Hoffe, damit behiflich gewesen zu sein.
LG, Michael
Danke, Michael! |
Discussion
Ich habe ja auch nicht bezweifelt, dass Deine Angaben korrekt sind- deshalb habe ich Dir auch die 4 Punkte gegeben. Aber mit meiner Übersetzung möchte ich auf der sicheren Seite sein, und deshalb habe ich das "unteilbar/ ungeteilt" hinzugefügt. Denn irgendwo führt es auch zu weit, die rechtlichen Verhältnisse bis ins letzte Detail zu klären- so gut wird eine Übersetzung nun auch wieder nicht bezahlt!
Ich kann ja das "unteilbar" in Klammern setzen- dann weiss jeder, der es liest , dass hier eine Alternative offen gelassen worden ist!
Tschüss, und vielen Dank nochmals, auch für den neuen Link- der noch manches klärt!
Bernd