Glossary entry

Romanian term or phrase:

cota indiviză de 38,59 % din părţile comune indivize ale imobilului

German translation:

(unteilbarer) Miteigentumsanteil i. H. von 38,59 % am (unteilbaren) Gemeinschaftseigentum

Added to glossary by Bernd Müller (X)
Mar 23, 2010 17:21
14 yrs ago
20 viewers *
Romanian term

cota indiviză de 38,59 % din părţile comune indivize ale imobilului

Romanian to German Law/Patents Law: Contract(s) Contract de vânzare- cumpărare apartament
Context:
Apartamentul este compus din 2 camere ... precum şi cota indiviză de 38,59 % din părţile comune indivize ale imobilului ce este înscris în CF nr. ...
Change log

Mar 25, 2010 15:29: Bernd Müller (X) changed "Edited KOG entry" from "<a href="/profile/1124123">Bernd Müller (X)'s</a> old entry - "cota indiviză de 38,59 % din părţile comune indivize ale imobilului "" to ""unteilbares Miteigentumsanteil i. H. von 38,59 % am unteilbaren Gemeinschaftseigentum""

Discussion

Bernd Müller (X) (asker) Mar 25, 2010:
Hier eine Quelle (es bestätigt das, was ich .... Halolo, Christian,

Ich habe ja auch nicht bezweifelt, dass Deine Angaben korrekt sind- deshalb habe ich Dir auch die 4 Punkte gegeben. Aber mit meiner Übersetzung möchte ich auf der sicheren Seite sein, und deshalb habe ich das "unteilbar/ ungeteilt" hinzugefügt. Denn irgendwo führt es auch zu weit, die rechtlichen Verhältnisse bis ins letzte Detail zu klären- so gut wird eine Übersetzung nun auch wieder nicht bezahlt!

Ich kann ja das "unteilbar" in Klammern setzen- dann weiss jeder, der es liest , dass hier eine Alternative offen gelassen worden ist!
Tschüss, und vielen Dank nochmals, auch für den neuen Link- der noch manches klärt!
Bernd

Proposed translations

+1
41 mins
Selected

Miteigetumsanteil i. H. von 38,59 % am Gemeinschaftseigentum

denke ich

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Note added at 44 mins (2010-03-23 18:06:03 GMT)
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Die Wohnung an sich ist Sondereigentum in einem Mehrfamilienhaus (Wohnblock)

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Note added at 46 mins (2010-03-23 18:07:44 GMT)
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Hier zwei Links zur Trennung Sonder-/Gemeinschaftseigentum:
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite10.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Sondereigentum

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Note added at 14 hrs (2010-03-24 07:54:36 GMT)
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Was sind "părţi comune", was ist "indivize"? Das erste bezieht sich auf diejenigen Teile eines Wohnblocks, die jedem Eigentümer gehören (Grundstück, Flur, Treppenhaus, Waschraum, Fahrradabstellraum, Rohrleitungen etc.), bzw. die jeder nutzen darf, d. h., jeder hat gleichzeitig auch ein Nutzungsrecht. Deshalb bilden diese Einrichtungen und Installationen das Gemeinschaftseigentum.
"Indiviziune" = gemeinsames Eigentumsrecht mehrerer Personen im Hinblick auf eine Sache, die nicht geteilt werden kann. Es dürfen keine Einzelflächen zum Sondereigentum erklärt werden. Der deutsche Begriff "Gemeinschaftseigentum" schließt diese beiden Erklärungen ein. Daher ist es nicht notwendig, dies noch einmal explizit anzugeben.

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Note added at 1 day18 hrs (2010-03-25 12:21:13 GMT) Post-grading
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Hier eine Quelle (es bestätigt das, was ich geschrieben habe):
https://www.quelle-bausparkasse.de/immobilien/wohnung/print....
Note from asker:
Danke vorerst mal! Meinst Du, dass man "indiviz" gar nicht explizit übersetzen sollte? Bernd
Ich habe inzwischen in allen mir vorliegenden Quellen nachgesucht und NIRGEND (!!- seltsam) eine Definition für Gemeinschaftseigentum gefunden; nur im Doucet & Fleck eine Übersetzung: Gemeinschaftseigentum n propriété f collective; propriété f commune (ungeteilt) propriété f indivise (einer Wohnungseigentümergemeinschaft, im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes) parties fpl communes; choses fpl communes (d'un immeuble en copropriété) (vgl. Sondereigentum, Teileigentum, Eigentumswohnung) Daher bevorzuge ich es, das "ungeteilt" dennovch dazuzuschreiben, da es nicht unbedingt und eindeutig in dem "Gemeinschaftseigentum" vorhandein sein muss (dies könnte auch z.B. der gemeinsame Besitz einer Gemeinschaft an einem Grundstück sein, also teilbar).
Peer comment(s):

agree Bogdan Burghelea
15 mins
mulţumesc
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke, nochmals!"

Reference comments

17 hrs
Reference:

"comun" und "indiviz"

Tatsächlich geht aus dem Artikel auf Wikipedia hervor, dass über den Begriff "Gemeinschaftseigentum" kein Unterschied zwischen "comun" und "indiviz" gemacht wird. Ich persönlich würde trotzdem den Begriff "unteilbares Gemeinschaftseigentum" verwenden, wobei sich "unteilbar" schließlich auf die tatsächliche Unteilbarkeit bezieht, da "parti comune indivize" gemeinsames Mauerwerk bezeichnen (bspw. die Wand zwischen Wohnung 8 und Wohnung 9), das naturgemäß nicht geteilt werden kann.

Hoffe, damit behiflich gewesen zu sein.

LG, Michael
Note from asker:
Danke, Michael!
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