Glossary entry (derived from question below)
Portuguese term or phrase:
Digitei, dato e subscrevo, assino em público e raso com o sinal que uso.
German translation:
diese Urkunde angefertigt, datiere sie und bestätige ihre Richtigkeit mit meiner öffentlichen + einfachen Unterschrift.
Portuguese term
raso com o sinal
5 +1 | mit meiner einfachen Unterschrift | Fabio Said |
Nov 19, 2017 08:46: Sebastian Witte changed "Edited KOG entry" from "<a href="/profile/60654">Sebastian Witte's</a> old entry - "Digitei, dato e subscrevo, assino em público e raso com o sinal que uso."" to ""mit meiner einfachen UnterschriftIch habe vorliegende Urkunde angefertigt, datiere sie und bestätige ihre Richtigkeit mit meiner öffentlichen und einfachen Unterschrift.""
Nov 19, 2017 08:46: Sebastian Witte changed "Edited KOG entry" from "<a href="/profile/60654">Sebastian Witte's</a> old entry - "Digitei, dato e subscrevo, assino em público e raso com o sinal que uso."" to ""... Urkunde angefertigt, datiere sie und bestätige ihre Richtigkeit mit meiner öffentlichen + einfachen Unterschrift.""
Proposed translations
mit meiner einfachen Unterschrift
assino em raso = mit meiner einfachen Unterschrift
com o sinal que uso = mit meiner öffentlichen Unterschrift
(meu) sinal público ist hier dasselbe wir assinar em público. D.h. die Unterschrift, die zum Zweck der Unterschriftsbeglaubigung notariell hinterlegt und verwendet wird. Normalerweise bedeutet der Ausdruck aber das Dienstsiegel, hier aber nicht.
subscrevo = wortwörtlich UNTERschreiben, aber mit der Bedeutung: ich bestätige die Richtigkeit (mit meiner Unterschrift)
Der vollständige Satz also:
Ich habe vorliegende Urkunde angefertigt, datiere sie und bestätige ihre Richtigkeit mit meiner öffentlichen und einfachen Unterschrift.
Schönen Samstag noch!
:-)
Danke auch hier. Das ist alles einwandfrei plausibel. |
Discussion
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Antwort #24 - 05.06.2008 um 13:32:16
Marcelausbremen schrieb am 05.06.2008 um 10:31:12:
Sie schafft es nicht, zu einem von dem dt. Konsulat empfohlenen Anwalt zu gehen. Ich ärger mich wirklich.
Braucht sie ja auch theoretisch nicht. Kann man alles sehr gut selber machen, geht ganz einfach, man muss es nur wollen.
Sie geht mit Scheidungsurteil zudem Cartorio, wo die Unterschrift des Richters bekannt/hinterlegt ist,
das Cartorio oder der dortige Escrevente bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Richters,
liegt dem Konsulat eine Unterschriftprobe des Escrevente des Cartorio vor, wird dessen Unterschrift und Dienstsiegel mit der vorliegenden Probe verglichen und bestätigt, dies nennt man dann eine einfache Legalisation.
Liegt dem Konsulat keine Unterschriftsprobe des Escrevente vor, wird man um Vorlage des sogenannten "Sinal publico" (offzielles Blatt mit allen Mitarbeitern des Cartorios, dessen Unterschriftsproben und deren verwendeter Dienstsiegel) bitten oder im Notfall selbst vom Cartorio anfordern.
Empfehle Dir dich mit Hevele mal kurz zuschließen, da dessen Verlobte scheinbar ähnliche Schwierigkeiten hat.
Falls e
*
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Antwort #24 - 05.06.2008 um 13:32:16
Marcelausbremen schrieb am 05.06.2008 um 10:31:12:
Sie schafft es nicht, zu einem von dem dt. Konsulat empfohlenen Anwalt zu gehen. Ich ärger mich wirklich.
Braucht sie ja auch theoretisch nicht. Kann man alles sehr gut selber machen, geht ganz einfach, man muss es nur wollen.
Sie geht mit Scheidungsurteil zudem Cartorio, wo die Unterschrift des Richters bekannt/hinterlegt ist,
das Cartorio oder der dortige Escrevente bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Richters,
liegt dem Konsulat eine Unterschriftprobe des Escrevente des Cartorio vor, wird dessen Unterschrift und Dienstsiegel mit der vorliegen
https://www.diariodasleis.com.br/bdi/7986-em-publico-e-raso....