Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
befreiende Wirkung
English translation:
with the effect of discharging an obligation
Added to glossary by
Priya Dubey Sah
Sep 8, 2009 05:44
15 yrs ago
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German term
befreiende Wirkung
German to English
Bus/Financial
Finance (general)
Options
Zahlungen der Gesellschaft an die Erben können an den gemeinsamen Vertreter mit befreiender Wirkung gegenüber allen Erben geleistet werden
Proposed translations
(English)
4 +8 | with the effect of discharging an obligation | Camilla Seifert |
References
see glossary | Henry Schroeder |
Proposed translations
+8
12 mins
Selected
with the effect of discharging an obligation
DIETL: mit befreiender Wirkung with the effect of discharging an obligation; operative as a discharge; exonerating
In your case: with the effect of discharging an obligation towards.... etc.
In your case: with the effect of discharging an obligation towards.... etc.
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Reference comments
14 mins
Reference:
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http://deu.proz.com/kudoz/german_to_english/finance_general/...
Hier ist mehr:
Ein anderer Teil der erbrachten Leistungen, beispielsweise bei ärztlichen Behandlungen, wird pauschal vergütet. Dazu zahlen die Kassen eine sogenannte Kopfpauschale pro Mitglied an die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Mit dieser Kopfpauschale sind die Leistungen der Ärzte an die Versicherten (das Krankenkassenmitglied und dessen kostenfrei mitversicherten Angehörigen ohne eigenes Einkommen) abgegolten. Die KV wiederum teilt diese Kopfpauschale in einem nur sehr schwer nachvollziehbaren System aus Einheitlichem Bewertungsmaßstab und Honorarverteilungsvertrag unter ihre Mitglieder auf.
Die Höhe der Zahlungen der Kasse steht dadurch in keinem Zusammenhang mit dem echten Behandlungsbedarf des Mitglieds bzw. der mitversicherten Familienangehörigen. Die Kassen zahlen diese Kopfpauschale an die KV „mit befreiender Wirkung“. Mit befreiender Wirkung bedeutet, dass die KV keine Möglichkeit hat, bei höherem Behandlungsbedarf einen die Kopfpauschale übersteigenden Betrag geltend machen zu können.
Hier ist mehr:
Ein anderer Teil der erbrachten Leistungen, beispielsweise bei ärztlichen Behandlungen, wird pauschal vergütet. Dazu zahlen die Kassen eine sogenannte Kopfpauschale pro Mitglied an die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Mit dieser Kopfpauschale sind die Leistungen der Ärzte an die Versicherten (das Krankenkassenmitglied und dessen kostenfrei mitversicherten Angehörigen ohne eigenes Einkommen) abgegolten. Die KV wiederum teilt diese Kopfpauschale in einem nur sehr schwer nachvollziehbaren System aus Einheitlichem Bewertungsmaßstab und Honorarverteilungsvertrag unter ihre Mitglieder auf.
Die Höhe der Zahlungen der Kasse steht dadurch in keinem Zusammenhang mit dem echten Behandlungsbedarf des Mitglieds bzw. der mitversicherten Familienangehörigen. Die Kassen zahlen diese Kopfpauschale an die KV „mit befreiender Wirkung“. Mit befreiender Wirkung bedeutet, dass die KV keine Möglichkeit hat, bei höherem Behandlungsbedarf einen die Kopfpauschale übersteigenden Betrag geltend machen zu können.
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