Oct 13, 2016 05:10
7 yrs ago
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French term

divorce au fond

French to German Law/Patents Law (general)
In einem belgischen Scheidungsurteil steht gleich zu Beginn, unter Tribunal de Première Instance de Bruxelles:

**divorce: au fond**

und darunter
jugement définitif - par défaut

Hier im Glossar wird das "au fond" mehrmals mit "Sache" oder "Hauptsache" übersetzt, allerdings beginnt in meinem Urteil der nächste Abschnitt mit "en cause de", was ich mit "in der Sache" übersetzen würde...

Discussion

Claus Sprick Oct 13, 2016:
Scheidungsverfahren: Ehescheidung würde ich frei übersetzen: hier geht es wohl um die Scheidung selbst, im Gegensatz zu den sogenannten Folgesachen (vgl. § 137 FamFG: Sorgerecht für die Kinder, Unterhalt, in Deutschland ferner u.a. Versorgungsausgleich.

Hier nicht gemeint ist offenbar der Unterschied zwischen einem Sachurteil (jugement au fond), mit dem über den Streitgegenstand selbst, also "in der Sache" entschieden wird, und einem Prozessurteil (z.B.: die Klage wird als unzulässig abgewiesen, der materiell-rechtliche Anspruch also gar nicht erst geprüft).
Rita Utt Oct 13, 2016:
Hauptsache So kenne ich es auch. Das heißt, dass in dieser Entscheidung die eigentliche Frage geregelt wird, also die Scheidung und keine (vorbereitenden) Nebensachen beschlossen werden wie Vertagungen o.ä.

Proposed translations

4 hrs

(Zum) Scheidungspunkt

Antwortsicherheit niedrig, weil ich nicht weiss, ob der Begriff in anderen deutschsprachigen Ländern verwendet wird.

In der Schweiz ist immer vom Scheidungspunkt in Abgrenzung zur Entscheidung über die Nebenfolgen die Rede.
Something went wrong...
10 hrs

Scheidung: Hauptsacheverfahren

Something went wrong...
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