Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
limited common elements ( condominium)
German translation:
Sondereigentum (Eigentumswohnungen)
Added to glossary by
Johanna Timm, PhD
Apr 21, 2004 15:08
20 yrs ago
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English term
limited common elements
English to German
Law/Patents
Real Estate
power of attorney re: condominium
"the following described condominium unit, limited common elements appurtenant thereto"
Proposed translations
(German)
4 | Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum | Johanna Timm, PhD |
Proposed translations
3 hrs
Selected
Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum
LIMITED COMMON ELEMENTS - That special class of common elements in a condominium reserved for the use of a certain apartment(s) to the exclusion of other apartments.
COMMON ELEMENTS - Parts of the property which are necessary or convenient to the existence, maintenance and safety of the condominium, or are normally in common use by all of the condominium residents
http://www.buying-a-home.com/bah272.html
*****
Das Sondereigentum wird in § 5 WEG definiert. Man kann daher vereinfacht sagen, ***dass Sondereigentum alles innerhalb der jeweiligen Wohnung beziehungsweise Einheit ist, was nicht zwingend gemeinschaftliches Eigentum darstellt***. Demnach gehören alle Teile des Gebäudes die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind zum Gemeinschaftseigentum . Hier zählen z.B. tragende Wände, Wasserzähler und konstruktive Gebäudeteile dazu. Aber auch die Abdichtung und die Wände des Balkons gehören zum Gemeinschaftseigentum , hier kann jeweils nur der Fliesenbelag zum Sondereigentum zählen."
"Gemeinschaftseigentum gehört allen Miteigentümern gemeinschaftlich. Es umfasst alle Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen, selbst, wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befinden ( z.B. tragende Wände und Decken, Heizungsmessgeräte usw.). Dazu gehören auch alle Anlagen und Einrichtungen, die gemeinschaftlich genutzt werden dürfen, zum Beispiel das Treppenhaus mit Aufzug, Ver-/Entsorgungsleitungen bis zur Abzweigung ins Sondereigentum, das Dach, die Fassaden einschließlich der Fenster, die Heizung, die gemeinschaftlichen Kellerräume, das Grundstück mit Wegen, Spielplatz usw. Vorrangig sind auch hier bis auf wenige Ausnahmen die Vereinbarungen in der jeweiligen Gemeinschaftsordnung."
http://www.immobilienmanagement.de/sondereigentum.htm
Lobby areas, swimming pools, recreation areas, saunas, storage areas, hallways, trash chutes, laundry chutes, and other similar areas not located inside apartments intended for residential use or the conduct of a business shall constitute ***common elements unless designated as limited common elements by the declaration***
COMMON ELEMENTS - Parts of the property which are necessary or convenient to the existence, maintenance and safety of the condominium, or are normally in common use by all of the condominium residents
http://www.buying-a-home.com/bah272.html
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Das Sondereigentum wird in § 5 WEG definiert. Man kann daher vereinfacht sagen, ***dass Sondereigentum alles innerhalb der jeweiligen Wohnung beziehungsweise Einheit ist, was nicht zwingend gemeinschaftliches Eigentum darstellt***. Demnach gehören alle Teile des Gebäudes die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind zum Gemeinschaftseigentum . Hier zählen z.B. tragende Wände, Wasserzähler und konstruktive Gebäudeteile dazu. Aber auch die Abdichtung und die Wände des Balkons gehören zum Gemeinschaftseigentum , hier kann jeweils nur der Fliesenbelag zum Sondereigentum zählen."
"Gemeinschaftseigentum gehört allen Miteigentümern gemeinschaftlich. Es umfasst alle Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen, selbst, wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befinden ( z.B. tragende Wände und Decken, Heizungsmessgeräte usw.). Dazu gehören auch alle Anlagen und Einrichtungen, die gemeinschaftlich genutzt werden dürfen, zum Beispiel das Treppenhaus mit Aufzug, Ver-/Entsorgungsleitungen bis zur Abzweigung ins Sondereigentum, das Dach, die Fassaden einschließlich der Fenster, die Heizung, die gemeinschaftlichen Kellerräume, das Grundstück mit Wegen, Spielplatz usw. Vorrangig sind auch hier bis auf wenige Ausnahmen die Vereinbarungen in der jeweiligen Gemeinschaftsordnung."
http://www.immobilienmanagement.de/sondereigentum.htm
Lobby areas, swimming pools, recreation areas, saunas, storage areas, hallways, trash chutes, laundry chutes, and other similar areas not located inside apartments intended for residential use or the conduct of a business shall constitute ***common elements unless designated as limited common elements by the declaration***
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Super! Vielen Dank, Johanna."
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