This question was closed without grading. Reason: Answer found elsewhere
May 5, 2009 19:11
15 yrs ago
English term

referred at trial

English to German Law/Patents Law (general)
Stepped premium of legal insurance:
1. Initial premium payable if claim is settled prior to issue of proceedings
2. Increased premium payable if the claim is settled after proceedings have been issued but more than 45 days before the date listed by the Court for the commencement of the trial
3. Further increased premium if the claim is settled 45 days or less before the beginning of trial as listed by the Court or * referred at trial*.

Don't understand the last bit and what it refers to. Is it "the claim is referred at trial" (but shouldn't it be then "referred to trial" or "referred to at trial"?) or the "beginning of trial as referred at trial" (doesn't really make sense to me).

Can someone help me here please?

Discussion

Sonja Allen (asker) May 7, 2009:
Anfrage beim Kunden hat ergeben, dass hier gemeint ist "if the case is heard at trial"
Sonja Allen (asker) May 6, 2009:
Hans Ich habe "issuing of proceedings" mit Einleitung der Klage bzw. des Gerichtsverfahrens übersetzt. Dies basierte ich auf die folgende Definition: "issuing proceedings: proceedings are commenced if the claimant issues a claim form that must contain....". In UK reicht man also erst mal die Claim Form beim Gericht ein, um das Ganze ins Rollen zu bringen und dann geht ein Haufen anderer Papierkram hin und her (P36, defence, counterclaim, expert opinion) und wenn sich die Parteien dann immer noch nicht einig sind, d.h. keine der in den Papieren gemachten Angebote akzeptieren will, dann geht das Ganze vors Gericht, d.h es kommt zur Gerichtsverhandlung. Also so vom Sinn her würde ich daher sagen, dass "referred at trial" sowas wie "vor Gericht entschieden" (bezogen auf die Klage/Forderung) bedeutet, die Klage also vor einem Richter verhandelt wird. Aber die englische Konstruktion ist so seltsam, dass ich mir nicht so richtig sicher war.
Klaus Urban May 6, 2009:
Sonja, ich wollte schon Hans´ Vorschlag zustimmen, als mir doch nochmal Bedenken kamen. Wie hast Du denn unter 2. "proceedings have been issued" übersetzt?
Hans G. Liepert May 5, 2009:
as referred at trial git doch im Zusammenhang keinen Sinn, dann wäre es ja bereits gerichtsanhängig (sogar schon im Verfahren) und genau das wird doch im Text, auch im vorausgehenden 1. und 2. Satz ausgeschlossen.
Da hat halt einer gepennt oder Englisch in Pakistan gelernt - passiert doch dauernd.
Hildegard Klein-Bodenheimer (X) May 5, 2009:
Korrektur sollte heißen "... as referred at trial"
Hildegard Klein-Bodenheimer (X) May 5, 2009:
Kunden fragen Ich habe jetzt meine sämtlichen Wörterbücher befragt, einschließlich Recht, Politik und American Heritage, keines kennt "referred at".
Das Einzige, was ich mir noch vorstellen könnte wäre, das der Begriff in Verbindung mit dem vorhergehenden steht: "...as listed by the Court or "as" referred at trial.". dann könnte man referred als "benannt " verstehen. Aber "before beginning of trial ... as referred by trial" hört sich auch nicht überzeugend an. Ich würde den Kunden fragen.

Proposed translations

-1
3 hrs

bei Gericht einreichen/anhängig machen

ich lese das so: ..., falls der Anspruch 45 Tage oder weniger vor Beginn der vom Gericht angesetzten Verhandlung oder der Einreichung bei Gericht erledigt wurde.

Der Unterschied besteht mE in der bereits angesetzen Verhandlung und dem erst eingereichten Anspruch (ohne Gerichtstermin)
Peer comment(s):

disagree camac : Englische Gerichtsverhandlungen verlaufen anders als bei "uns", vgl. Civil Procedure Rules. Referred at trail setzt voraus, dass Fall vor einem Richter verhandelt und dann verwiesen (referred) wurde an master, auditor etc. vgl. Eintrag Black's Law Dict.
9 days
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