Jan 8, 2005 20:22
19 yrs ago
5 viewers *
English term

registered for marriage

English to German Law/Patents Law (general)
Hallo,

wie lautet die "juristisch wasserdichte" deutsche Entsprechung dieses Ausdrucks, wenn er in einer notariellen Bescheinigung im Passiv formuliert ist und der Vorgang in China stattgefunden hat: X and Y were registered for marriage on (date) in (city and region)? Reicht hier "haben die Ehe geschlossen"?

Proposed translations

4 hrs
Selected

Registrierung/Eintragung der Ehe

Grundsätzlich unterscheidet sich das chinesische Eherecht sehr vom deutschen Eherecht und aus diesem Grund würde ich bei jeder Analogie aufgrund der Kenntnisse unseres Systems sehr vorsichtig sein.

Zum rechtlichen Hintergrund:

Die Ehe wird in China registriert bzw. eingetragen (gegen "Eintragung" spricht, dass dt. Juristen bei diesem Begriff nunmehr an das familienrechtliche Institut der "Eingetragenen Lebenspartnerschaft" denken). Registrierung ist die üblichere Übersetzung. Was für uns vielleicht fremd/unromantisch klingt, ist so gewollt, schließlich soll der Einzelne auch in der Ehe primär der VR dienen. In der Kaiserzeit wurde die Ehe stark gefördert, mit Gründung der VR China wurden neue Ehegesetze erlassen, mit denen der Staat Kontrolle ausüben wollte. Zentrales Instrument war/ist die (staatliche) Registrierung der Ehe; wurde die Ehe nach dem alten Recht geschlossen, wurden die Eheleute zur Scheidung gezwungen; wollten sie dem nicht nachkommen, wurden sie als Kontrarevolutionäre gebrandmarkt. Ferner mussten früher z.B. Betriebskollektive oder eine Art nachbarschaftlicher Ältestenrat der Ehe zustimmen. Die Ehe wird schließlich bei der Regionalverwaltung registriert, d.h. beide künftigen Eheleute finden sich bei der sog. Eheregistrierungsbehörde ein, wo die Registrierung vollzogen wird. 2003 wurde das Ehegesetz reformiert, darüber wurde auch bei uns in der Presse berichtet, da sich der chinesische Staat aus dem Privatleben zurückzuziehen scheint und nun keine Zustimmungen mehr erforderlich sind. Dafür müssen die Brautleute eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Die Ehe wird aber natürlich weiterhin registriert, woraufhin eine Heiratsurkunde ausgestellt wird.

Es ist nicht so, dass man sich zur Ehe anmeldet, sich dann registrieren darf und irgendwann heiraten kann. Die Registrierung kommt als zentrales Element des chin. Eherechts funktional unserer Eheschließung gleich!

So viel zum Faktischen. Eine dt. Übersetzung des chinesischen Ehegesetzes findet sich im übrigen hier: http://www.jura.uni-goettingen.de/chinarecht/800910.htm (vgl. vor allem § 8!!). Ansonsten gilt für Juristen natürlich als primäre Quelle der Bergmann: Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht.

Im Englischen wird die "Eheregistrierung" mit "marriage registration" oder "registration for marriage" übersetzt. Die "Anmeldung zur Eheschließung" wäre eher "to apply for marriage registration", weil für die Eheregistrierung bei der Verwaltungsbehörde ein Antrag zu stellen ist und die erforderlichen Dokumente einzureichen sind (dies entspräche unserer Anmeldung).

Eine englische Übersetzung des chin. Ehegesetzes i.d.F. aus den 80er Jahren findet sich hier: http://www.helplinelaw.com/law/china/marriage/registration.p... Im Text werden "marriage registration" und "registration for marriage" synonym verwendet, was ebenfalls darauf hindeutet, dass es nicht um die Anmeldung geht, sondern um den zentralen Kern des chinesischen Eherechts, nämlich die Registrierung der Ehe.

Der folgende Link führt zu einer chinesischen Seite in englischer Sprache (http://www.china.org.cn/english/MATERIAL/25884.htm), auf der von internationalen Eheschließungen die Rede ist. Auch hier wird der Begriff scheinbar im Sinne von "Eheregistrierung" verwendet: "Local citizens registered for marriage with people from over 60 countries from around the world in 2001".

Noch eindeutiger ist der folgende Link: http://www.china.org.cn/english/Life/111256.htm Hier wird davon gesprochen, dass seit der o.g. Reform des Eherechts die Scheidungsrate steigt, da auch die Scheidungsverfahren vereinfacht wurden. Vgl. nachfolgenden Satz: "The shortest-lived marriage recorded lasted for a day. A young couple demanded a divorce the very afternoon they registered for marriage."(!) Ich glaube nicht, dass auf die Anmeldung sofort eine Scheidung folgt.

Vgl. auch nachstehenden Satz zur gesetzlichen Regelung des Heiratsmindestalters: "The Marriage Law of China stipulates that men and women below the ages of 22 and 20 respectively may not be registered for marriage".

Noch ein Link (http://www.newsgd.com/culture/life/200412270007.htm). Hier ist davon die Rede, dass die Eheleute am 24. 12. "registered for marriage" und nun am 25. ihre Flitterwochen genießen.

Ich glaube, dass in der Tat davon die Rede ist, dass "die Ehe zwischen X und Y am [Datum] in [Ort] registriert wurde"/"die Registrierung der Ehe zwischen X und Y am [Datum] in [Ort] vorgenommen wurde".
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank für die ausführlichen Hintergrundinformationen, die bei der Übersetzung sehr hilfreich waren."
+1
3 mins

haben sich zur Eheschließung angemeldet

Hm, bin mir nicht wirklich sicher, ob das die wasserdichte deutsche Entsprechung ist. Soweit ich weiß muss man sich in China aber erst anmelden, bevor man sich zur Eheschließung eintragen kann. Nachdem diese Anmeldung überprüft und abgesegnet wurde, darf man sich eintragen und dann irgendwann kann man auch heiraten.
Peer comment(s):

agree Hans G. Liepert : Exakt: http://www.frankfurt.de/sis/Rathaus.php?_navi=http://www.fra...
1 hr
neutral innsbruck : Hier geht es um die Registrierung nach chinesischem Recht, nicht um die Anmeldung wie sie in D praktiziert wird.
18 hrs
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39 mins

registered for marriage

vielleicht
"wurden standesamtlich eingetragen",
denn eine genaue juristische Entsprechung kann es ja aufgrund der verschiedenen Rechtssysteme nicht geben.

Sigrid
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+1
48 mins

Aufgebot bestellt

Auch in Deutschland muss man sich zur Eheschließung anmelden bzw. registrieren lassen, was man hier als das "Aufgebot bestellen" bezeichnet. Früher musste dieses Aufgebot vier Wochen öffentlich aushängen, z.B. damit etwaige bereits vorhandene Ehepartner Einspruch einlegen konnten. Inzwischen ist diese Frist allerdings deutlich verkürzt worden. Vielleicht solltest du es wörtlich übersetzen und dann in Klammern oder einer Fußnote darauf hinweisen, dass dieser Vorgang in etwa dem Bestellen eines Aufgebots in Deutschlanmd entspricht.

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Note added at 16 hrs 36 mins (2005-01-09 12:59:11 GMT)
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Richtig. Seit 1998 heißt es offiziell nicht mehr \"Aufgebot bestellen\" sondern \"Anmeldung zur Eheschließung\", die bereits gegebene andere Antwort in diesem Sinne ist also richtig.
Peer comment(s):

neutral Hans G. Liepert : Du heiratest wohl nicht so oft: Das hat sich samt Bezeichnung geändert! ;o) // Da berührst Du einen wunden Punkt
19 mins
Wie oft hast du denn schon geheiratet?
agree BrigitteHilgner : "aufgeboten und der Fürbitte der Gemeinde empfohlen" - das habe ich sogar in der Kirche schon lange nicht mehr gehört. Jedenfalls wird es nicht mehr an drei Sonntagen hinter einander verlesen ...
11 hrs
Ich meinte auch nicht kirchlich sondern standesamtlich.
neutral innsbruck : Hier geht es nicht um ein Aufgebot im dt. Sinne, sondern um die Registrierung nach chin. Recht.
17 hrs
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