Glossary entry (derived from question below)
Croatian term or phrase:
investicijski fondovi s javnom ponudom
German translation:
Publikumsfonds
Added to glossary by
barbie84
Mar 14, 2007 13:04
17 yrs ago
Croatian term
investicijski fondovi s javnom ponudom
Croatian to German
Bus/Financial
Investment / Securities
Kapitalmarkt
Könnten dies einfach "Öffentliche Investmentfonds" sein?
Proposed translations
(German)
4 | Publikumsfonds | Ines Mestrovic |
4 | javna ponuda = öffentliches Angebot | Radica Schenck |
Proposed translations
21 hrs
Selected
Publikumsfonds
Publikumsfonds
Publikumsfonds
Diese Investmentfonds haben mehr als 9 Anteilseigner und sind frei zugänglich. Die Anteile können von jeder Person frei erworben werden. Gegenteil: Spezialfonds
Anteilsscheine von Investmentfonds, die im Vergleich zu Spezialfonds von jedermann erworben werden können. Es gibt verschiedene Arten von Publikumsfonds wie etwa Aktien- oder Rentenfonds.
Publikumsfonds
Diese Investmentfonds haben mehr als 9 Anteilseigner und sind frei zugänglich. Die Anteile können von jeder Person frei erworben werden. Gegenteil: Spezialfonds
Anteilsscheine von Investmentfonds, die im Vergleich zu Spezialfonds von jedermann erworben werden können. Es gibt verschiedene Arten von Publikumsfonds wie etwa Aktien- oder Rentenfonds.
Reference:
http://ir2.flife.de/data/basf/basf_lex_d.php?lxb_id=512&find=P
http://www.indexchange.com/glossary.aspx?id=35&siteid=34&lang=de
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Danke, auf Publikumsfonds wäre ich nie gekommen!"
47 mins
javna ponuda = öffentliches Angebot
Public Offering
Public Offering (engl.) - Öffentliches Angebot von Aktien über die Börse im Gegensatz zum Private Placement.
Sie lesen Finanznachrichten und Wirtschaftsmeldungen auf ad-hoc-news.de, ein Presseportal der trading-house.net AG. Weitere Börsennachrichten finden Sie unter www.ad-hoc-news.de & http://www.trading-house.net.
Risikohinweis Redaktion: ad-hoc-news.de
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Note added at 52 mins (2007-03-14 13:56:30 GMT)
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Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, für den Begriff "öffentliches Angebot" und alle seine Bestandteile eine gemeinsame Definition festzulegen .
Wenn das öffentliche Angebot Wertpapiere betrifft, für die die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse vorgesehen ist, sollten gleiche Angaben wie im Falle der Richtlinie 80/390/EWG veröffentlicht werden, wobei sie jedoch den Besonderheiten öffentlicher Angebote Rechnung tragen . Wenn es sich dagegen um ein öffentliches Angebot von Wertpapieren handelt, für die die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse nicht vorgesehen ist, können weniger ausführliche Angaben vorgeschrieben werden, damit die kleinen und mittleren Emittenten nicht über Gebühr belastet werden . Die Vorschriften für öffentliche Angebote von Wertpapieren, für die die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse vorgesehen ist, wurden so weit harmonisiert, daß ein von den zuständigen Stellen in einem Mitgliedstaat gebilligter Prospekt nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung für öffentliche Angebote der gleichen Wertpapiere in anderen Mitgliedstaaten verwendet werden kann . Die gegenseitige Anerkennung sollte auch in Fällen gelten, in denen Prospekte für ein öffentliches Angebot den Grundregeln der Richtlinie 80/390/EWG entsprechen und von den zuständigen Behörden gebilligt werden, selbst wenn kein Antrag auf Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse vorliegt .
31989L0298
Richtlinie 89/298/EWG des Rates vom 17. April 1989 zur Koordinierung der Bedingungen für die Erstellung, Kontrolle und Verbreitung des Prospekts, der im Falle öffentlicher Angebote von Wertpapieren zu veröffentlichen ist
Amtsblatt Nr. L 124 vom 05/05/1989 S. 0008 - 0015
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 6 Band 2 S. 0203
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 6 Band 2 S. 0203
www.bafin.de/internationales/eu_eg-recht/emissionsprospRL.h...
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Note added at 53 mins (2007-03-14 13:57:40 GMT)
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hoffe, das hilft. LG, Radica
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Note added at 22 hrs (2007-03-15 12:04:03 GMT)
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http://193.110.31.20/raiktn/rbgkhome.nsf/v_disp_doc_as_main/...
Public Offering (engl.) - Öffentliches Angebot von Aktien über die Börse im Gegensatz zum Private Placement.
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Risikohinweis Redaktion: ad-hoc-news.de
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Note added at 52 mins (2007-03-14 13:56:30 GMT)
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Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, für den Begriff "öffentliches Angebot" und alle seine Bestandteile eine gemeinsame Definition festzulegen .
Wenn das öffentliche Angebot Wertpapiere betrifft, für die die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse vorgesehen ist, sollten gleiche Angaben wie im Falle der Richtlinie 80/390/EWG veröffentlicht werden, wobei sie jedoch den Besonderheiten öffentlicher Angebote Rechnung tragen . Wenn es sich dagegen um ein öffentliches Angebot von Wertpapieren handelt, für die die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse nicht vorgesehen ist, können weniger ausführliche Angaben vorgeschrieben werden, damit die kleinen und mittleren Emittenten nicht über Gebühr belastet werden . Die Vorschriften für öffentliche Angebote von Wertpapieren, für die die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse vorgesehen ist, wurden so weit harmonisiert, daß ein von den zuständigen Stellen in einem Mitgliedstaat gebilligter Prospekt nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung für öffentliche Angebote der gleichen Wertpapiere in anderen Mitgliedstaaten verwendet werden kann . Die gegenseitige Anerkennung sollte auch in Fällen gelten, in denen Prospekte für ein öffentliches Angebot den Grundregeln der Richtlinie 80/390/EWG entsprechen und von den zuständigen Behörden gebilligt werden, selbst wenn kein Antrag auf Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse vorliegt .
31989L0298
Richtlinie 89/298/EWG des Rates vom 17. April 1989 zur Koordinierung der Bedingungen für die Erstellung, Kontrolle und Verbreitung des Prospekts, der im Falle öffentlicher Angebote von Wertpapieren zu veröffentlichen ist
Amtsblatt Nr. L 124 vom 05/05/1989 S. 0008 - 0015
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 6 Band 2 S. 0203
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 6 Band 2 S. 0203
www.bafin.de/internationales/eu_eg-recht/emissionsprospRL.h...
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Note added at 53 mins (2007-03-14 13:57:40 GMT)
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hoffe, das hilft. LG, Radica
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Note added at 22 hrs (2007-03-15 12:04:03 GMT)
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http://193.110.31.20/raiktn/rbgkhome.nsf/v_disp_doc_as_main/...
Discussion
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