Durfen in Deutschland Übersetzer auch andere Dienstleistungen z. B. statistische Erhebung anbieten? Thread poster: Felice Liserre
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Die Zahl der Übersetzungsanfragen scheint zu sinken, nun frage ich mich, ob man in Deutschland als Freiberufler im Falle einer Arbeit, bei der es sich nicht wirklich um eine Übersetzung handelt, sondern um das Sammeln von statistischen Daten, eine andere Tätigkeit anmelden muss, wurde mir gesagt. Hat jemand, der in Deutschland lebt und arbeitet, irgendwelche Informationen darüber? | | | Ich bin mir sicher, dass das nicht der Fall ist | Mar 11 |
Man kann gleichzeitig freiberuflich UND angestellt sein (wenn der Arbeitgeber es erlaubt). Andere freiberufliche Tätigkeiten kann man gleichzeitig betreiben, ohne das irgendwo anmelden zu müssen. Hauptsache ist, dass man Rechnungen ausstellt und das Einkommen in der Steuererklärung angibt. Das Einzige, was "angemeldet" werden muss, ist ein Gewerbe, nämlich z. B. Handwerkertätigkeiten oder sonstige nicht-akademische Aktivitäten.
[Edited at 2024-03-11 12:10 GMT] | | | Felice Liserre Germany Local time: 07:40 German to Italian + ... TOPIC STARTER Vielen Dank, Astrid | Mar 11 |
Sehr nett, ich habe diese Debatte eröffnet, weil mir eine Firma einen Job bei Teilzeit angeboten hatte und mich wegen der Rechnungen bat, beim Finanzamt nachzufragen, das antwortete, es sei nicht erlaubt, eine andere freiberufliche Tätigkeit auszuüben und es sei obligatorisch, eine andere Tätigkeit (Datenerfassung ...) anzumelden, aber das kam mir seltsam vor. Aber ich habe eine Frage an dich: Stammen die Informationen, die du mir gibst, aus einer zuverlässigen und offiziellen Quelle? | | | Ganz zuverlässig, rechtlich hieb- und stichfest ... | Mar 12 |
... und offiziell rate ich dir, deine Anfrage schriftlich an das Finanzamt über ELSTER zu stellen. In der Regel solltest du dann auch eine schriftliche Antwort mit Angabe der relevanten Paragraphen erhalten. Ansonsten bleibt nur der Gang zum Steuerberater, der dir gerne gegen eine nie geringe Gebühr eine offizielle (wenn auch nicht immer ganz zuverlässige) Auskunft erteilt.
[Bearbeitet am 2024-03-12 05:25 GMT] | |
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Eva Stoppa Germany Local time: 07:40 English to German + ... Finanzamt hat wahrscheinlich Recht | Mar 12 |
Ich würde mich da eher auf die Aussage des Finanzamtes verlassen. Die haben ja schließlich tagtäglich mit so etwas zu tun. Ansonsten deinen Steuerberater fragen, irgendjemanden, der auf so etwas spezialisiert ist. Bietet dir die Firma denn nun eine Anstellung an? Du schreibst, etwas von Teilzeit. | | | Anmelden beim Finanzamt | Mar 12 |
Wenn du einer zweiten freiberuflichen Tätigkeit nachgehst, musst du die beim Finanzamt anmelden und die Buchhaltung für beide Tätigkeiten trennen. So auf die Schnelle finde ich den Artikel leider nicht mehr, worin ich das gelesen habe, allerdings war er von einer Steuerberaterin geschrieben, die sich mit solchen Dingen auskennt. Aus deinem Post geht allerdings nicht klar hervor, ob du eine weitere freiberufliche Tätigkeit anstrebst oder doch in Teilzeit angestellt sein wirst. Das wäre dann... See more Wenn du einer zweiten freiberuflichen Tätigkeit nachgehst, musst du die beim Finanzamt anmelden und die Buchhaltung für beide Tätigkeiten trennen. So auf die Schnelle finde ich den Artikel leider nicht mehr, worin ich das gelesen habe, allerdings war er von einer Steuerberaterin geschrieben, die sich mit solchen Dingen auskennt. Aus deinem Post geht allerdings nicht klar hervor, ob du eine weitere freiberufliche Tätigkeit anstrebst oder doch in Teilzeit angestellt sein wirst. Das wäre dann natürlich wieder was anderes. ▲ Collapse | | | Meine Antwort ist sowieso korrekt... | Mar 13 |
solange man etwas findet, was unter "Sprachdienstleistungen" fallen könnte. Meiner Meinung nach, umfasst das eine breite Palette Bürotätigkeiten. | | | Felice Liserre Germany Local time: 07:40 German to Italian + ... TOPIC STARTER
Ich war Heute nochmals bei Finanzamt, also es war: erstes Mal man hat mir gesagt, es kann gehen, aber das zweite Mal (Ich wollte fragen was für Leistungen bei Rechnungen hätte ich schreiben sollen), sie sagten nein, es geht nicht, heute aber es wurde mir gesagt, ja, aber wenn begrenzt ist, also zeitlich, nicht für immer und auch nicht grosse Beträge. Teilzeit meinte ich nicht als angestellter sonder als Freiberufler, wenige Stunden. Vermutlich lasse ich das, habe keine Lust auf komplizierte ... See more Ich war Heute nochmals bei Finanzamt, also es war: erstes Mal man hat mir gesagt, es kann gehen, aber das zweite Mal (Ich wollte fragen was für Leistungen bei Rechnungen hätte ich schreiben sollen), sie sagten nein, es geht nicht, heute aber es wurde mir gesagt, ja, aber wenn begrenzt ist, also zeitlich, nicht für immer und auch nicht grosse Beträge. Teilzeit meinte ich nicht als angestellter sonder als Freiberufler, wenige Stunden. Vermutlich lasse ich das, habe keine Lust auf komplizierte bürokratische Dinge. ▲ Collapse | |
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TTilch Local time: 07:40 English to German + ... In Deutschland unterscheidet man zwischen freien Berufen und anderen Selbstständigen | Jun 18 |
Nicht alle Berufe gelten als "freie Berufe". Übst du einen freien Beruf und einen gewerblichen Beruf aus, ist es möglich, dass auf beide Tätigkeiten Gewerbesteuer erhoben wird. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, erst einen Steuerberater bzw. dem Finanzamt zu sprechen. | | | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Durfen in Deutschland Übersetzer auch andere Dienstleistungen z. B. statistische Erhebung anbieten? TM-Town | Manage your TMs and Terms ... and boost your translation business
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