ausdrücklich begründen zakładać formalnie (w sposób jawny)
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Language pair: | German to Polish |
Definition / notes: | Ehegattengesellschaften Bis zu seiner Entscheidung im Juni 1999 lehnte es der BGH ab, die Ehe als Ehegatteninnengesellschaft anzuerkennen, sofern nicht ein über die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehender Zweck, wie der gemeinsamen Führung eines Geschäfts, vorlag. Nunmehr können Eheleute schon durch eine planvolle, wesentliche Vermögensbildung - konkludent oder ausdrücklich - eine Ehegatteninnengesellschaft gründen. |
URL: | http://www.proz.com/kudoz/german_to_polish/law_contracts/6276295-ausdr%C3%BCcklich_begr%C3%BCnden.html |
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