radca prawny Rechtsbeistand, der

Creator:
Language pair:Polish to German
Definition / notes:Rechtsbeistand ist die Berufsbezeichnung für Personen, denen die unbeschränkte (Vollerlaubnis) oder beschränkte Erlaubnis (für bestimmte Rechtsgebiete) nach Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) a. F. (i. d. Gesetzesfassung vor dem 18. August 1980) erteilt worden ist.

Inhaber einer Vollerlaubnis können grundsätzlich auf allen Rechtsgebieten rechtsberatend und rechtsbesorgend tätig werden, mit Ausnahme der sich aus Art. 1 § 4 RBerG (i. d. Gesetzesfassung vor dem 1. Juli 2008 - Steuer- und Monopolsachen) und § 186 Patentanwaltsordnung (gewerbl. Rechtsschutz) ergebenden Einschränkungen. Sie können Mitglieder der Rechtsanwaltskammer werden (§ 209 BRAO) und unterliegen dann dem Berufsrecht der Rechtsanwälte. Nach dem Stand vom 1. Januar 2013 sind 290 Rechtsbeistände Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer, sog. Kammerrechtsbeistände.
URL:https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeistand
All of ProZ.com
  • All of ProZ.com
  • Term search
  • Jobs
  • Forums
  • Multiple search