Izba Adwokacka Rechtsanwaltskammer, die

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Language pair:Polish to German
Definition / notes:Die Rechtsanwaltskammer ist ein örtlicher Zusammenschluss von Rechtsanwälten. Der Bezirk einer Kammer entspricht dem des jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirks oder eines Teils desselben. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führt in Deutschland kraft Gesetz zur Pflichtmitgliedschaft in einer regionalen Rechtsanwaltskammer.

Eine Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie nimmt als Teil der sog. „mittelbaren Staatsverwaltung“ die ihr durch Gesetz übertragenen staatlichen Aufgaben wahr. Unter anderem obliegt ihr z. B. die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, die Überwachung der Einhaltung des Berufsrechts durch die Berufsträger im Bezirk und die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten. Einzelheiten ihrer Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
URL:https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwaltskammer_(Deutschland)
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