Glossary entry (derived from question below)
Romanian term or phrase:
evictiune
German translation:
Besitzentziehung, Eviktion
Added to glossary by
Heinz Lahni (X)
Jun 8, 2005 13:58
19 yrs ago
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Romanian term
evictiune
Romanian to German
Law/Patents
Law: Contract(s)
Vânzătorul este de drept obligat, după natura contractului de vânzare, a răspunde către cumpărător de evictiunea totală sau partială a lucrului vândut.
Proposed translations
(German)
4 +1 | vezi mai jos | Heinz Lahni (X) |
4 | Räumung | Maria Diaconu |
Proposed translations
+1
25 mins
Selected
vezi mai jos
Entwehrung
Abstreitung
Besitzentziehung
gerichtliche Vertreibung aus dem Besitz
(toate citate din Thilo,Rechtswörterbuch,1950,S.228)
Der Verkäufer haftet gemäß der Art des Kaufvertrags dem Käufer gegenüber rechtlich für die vollständige oder teilweise Besitzentziehung an der Sache (sau: am Kaufgegenstand).
Drept explicatie, iata niste articole din Codul Civil al Moldovei, intr-o traducere surprinzator de buna:
Art. 766. Pflicht des Verkäufers im Falle der Eviktion
(1) Ist die Sache vor Vertragsabschluß mit dem Recht eines Dritten behaftet, so kann er sein Recht auf Besitzentziehung gegen den Käufer ausüben und der Käufer hat den Verkäufer als Mitverklagten heranzuziehen und dem Dritten alles einzuwenden, was er dem Verkäufer hätte einwenden können.
(2) Wird der Verkäufer als Mitverklagter nicht herangezogen, so ist er dem Käufer gegenüber nicht verantwortlich, wenn er nachweist, dass er die Besitzentziehung hätte abwenden können, wenn er als Mitverklagter herangezogen worden wäre.
Art. 767. Haftung des Verkäufers im Falle der Eviktion
Erfolgt die Besitzentziehung aufgrund eines Rechts des Dritten an der Sache, der vor dem Kaufvertragsabschlusse bestand, so ersetzt der Verkäufer dem Käufer den daraus entstehenden Schaden. Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der Käufer dem Kauf der mit Rechten Dritter gemäß Art. 764 behafteten Sache zugestimmt hat.
Abstreitung
Besitzentziehung
gerichtliche Vertreibung aus dem Besitz
(toate citate din Thilo,Rechtswörterbuch,1950,S.228)
Der Verkäufer haftet gemäß der Art des Kaufvertrags dem Käufer gegenüber rechtlich für die vollständige oder teilweise Besitzentziehung an der Sache (sau: am Kaufgegenstand).
Drept explicatie, iata niste articole din Codul Civil al Moldovei, intr-o traducere surprinzator de buna:
Art. 766. Pflicht des Verkäufers im Falle der Eviktion
(1) Ist die Sache vor Vertragsabschluß mit dem Recht eines Dritten behaftet, so kann er sein Recht auf Besitzentziehung gegen den Käufer ausüben und der Käufer hat den Verkäufer als Mitverklagten heranzuziehen und dem Dritten alles einzuwenden, was er dem Verkäufer hätte einwenden können.
(2) Wird der Verkäufer als Mitverklagter nicht herangezogen, so ist er dem Käufer gegenüber nicht verantwortlich, wenn er nachweist, dass er die Besitzentziehung hätte abwenden können, wenn er als Mitverklagter herangezogen worden wäre.
Art. 767. Haftung des Verkäufers im Falle der Eviktion
Erfolgt die Besitzentziehung aufgrund eines Rechts des Dritten an der Sache, der vor dem Kaufvertragsabschlusse bestand, so ersetzt der Verkäufer dem Käufer den daraus entstehenden Schaden. Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der Käufer dem Kauf der mit Rechten Dritter gemäß Art. 764 behafteten Sache zugestimmt hat.
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