Glossary entry

Italian term or phrase:

Richiesta di intervento (della polizia)

German translation:

Bitte um (polizeiliche) Unterstützung/Eingreifen (der Polizei)

Added to glossary by Michaela Mersetzky
Jun 13, 2008 20:02
16 yrs ago
Italian term

Richiesta di intervento

Italian to German Other Other
Richiesta di intervento della Polizia nella composizione di dissidi privati
Change log

Jun 15, 2008 07:34: Michaela Mersetzky Created KOG entry

Discussion

Saskia Ponzi Jun 14, 2008:
Nun kommt es wirklich darauf an, WER die Polizei um Hilfe bittet. Sind es andere Amtspersonen, so wäre "Anfordern" richtig (Ina). Sind es dagegen Privatpersonen, wäre "Bitte um..." passender (Michaela).
Brialex (asker) Jun 13, 2008:
1) Wie wäre es mit Polizeieinsatz?
2) Was gibt's außer Anfrage?

Proposed translations

+1
11 hrs
Selected

Bitte um polizeiliche Unterstützung/Eingreifen der Polizei

Wenn es um Privatleute geht, dann "fordern" die vielleicht eher keinen Polizeieinsatz an ("einen Polizeieinsatz anfordern" klingt für mich eher wie ein polizeiinterner Vorgang), sondern bitten um ein Eingreifen der Polizei, etwa bei Nachbarschaftsstreits, Beschwerden wegen übertriebener Lautstärke, etc.
Peer comment(s):

agree Saskia Ponzi : Wenn die Bitte tatsächlich von den Privatleuten selbst kommt, so hast du finde ich recht.
1 hr
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4 KudoZ points awarded for this answer.
-3
5 mins

Anfrage auf die Einmischung (seitens Polizei)

...
Peer comment(s):

disagree Christel Zipfel : Anfrage auf?? Einmischung hat immer eine negative Bedeutung, die hier sicher nicht beabsichtigt ist.
1 hr
disagree Vera Schladitz del Campo (X) : nein, auf keinen Fall "Einmischung".
2 hrs
disagree Zea_Mays : Sorry, aber das ist ein sowohl grammatikalisch als auch sinngemäß falsch konstruierter Satz.
10 hrs
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+2
1 hr

Polizeieinsatz anfordern

ich würde das so ausdrücken
Peer comment(s):

agree Poecheim
20 mins
Grazie!
agree Zea_Mays : ja, oder Einschreiten der Polizei.
9 hrs
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+1
2 hrs

Antrag auf Eingreifen der Polizei bei der Schlichtung von privaten Kontroversen

"Anders als im übrigen Polizeirecht, wo für ein Eingreifen der Polizei stets ein konkreter Verdacht erforderlich ist, erfolgen Kontrollen im Rahmen der „Schleierfahndung“ in den allermeisten Fällen ohne dass Verdachtsmomente vorliegen. Diese Ausweitung der polizeilichen Befugnisse ist nach der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aber nicht zu beanstanden. "
Peer comment(s):

agree Sabine Duwe
17 hrs
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