Sep 9, 2006 19:52
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German term
Satz
German to Polish
Law/Patents
Law: Contract(s)
Mietvertrag
"Der Vermieter hat für das Objekt für die Mehrwertsteuer optiert."
Der Mieter wird das Mietobjekt ausschließlich für Umsätze verwenden, die dem Vorsteuerabzug unterliegen. Sofern der Mieter entgegen der vorstehenden Regelung in dem Mietobjekt Umsätze tätigt, die den Vorsteuerabzug ausschließen, hat er den Vermieter hierüber unverzüglich zu informieren. Er ist in diesem Fall verpflichtet, dem Vermieter den durch den Verlust des Vorsteuerabzuges entstehenden Nachteil auszugleichen.
Der Mieter wird das Mietobjekt ausschließlich für Umsätze verwenden, die dem Vorsteuerabzug unterliegen. Sofern der Mieter entgegen der vorstehenden Regelung in dem Mietobjekt Umsätze tätigt, die den Vorsteuerabzug ausschließen, hat er den Vermieter hierüber unverzüglich zu informieren. Er ist in diesem Fall verpflichtet, dem Vermieter den durch den Verlust des Vorsteuerabzuges entstehenden Nachteil auszugleichen.
Proposed translations
(Polish)
3 +2 | wynajmujący wybrał opodatkowanie przychodów z najmu podatkiem VAT | Danuta Polanska |
Proposed translations
+2
1 hr
Selected
wynajmujący wybrał opodatkowanie przychodów z najmu podatkiem VAT
ew.
wynajmujący zdecydował opodatkować przychody...
wynajmujący skorzystał z opcji opodatkowania przychodów...
Na podstawie tekstow o 'Umsatzsteuer-Option'
...Die - auch gewerbliche - Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nach dem Gesetz zunächst einmal von der Umsatzsteuer befreit.
Das gilt aber zum Glück nicht ausnahmslos: Erfolgt die Vermietung bzw. Verpachtung eines Grundstücks (oder eines abgrenzbaren Teils davon, z.B. eines einzelnen Stockwerks oder gar nur einer abgeschlossenen Büroeinheit innerhalb eines Stockwerks) gewerblich, kann der Vermieter insoweit zur Umsatzsteuer optieren, also sich freiwillig der Umsatzsteuer-Pflicht für die Mieteinnahmen unterwerfen ('Umsatzsteuer-Option').
wynajmujący zdecydował opodatkować przychody...
wynajmujący skorzystał z opcji opodatkowania przychodów...
Na podstawie tekstow o 'Umsatzsteuer-Option'
...Die - auch gewerbliche - Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nach dem Gesetz zunächst einmal von der Umsatzsteuer befreit.
Das gilt aber zum Glück nicht ausnahmslos: Erfolgt die Vermietung bzw. Verpachtung eines Grundstücks (oder eines abgrenzbaren Teils davon, z.B. eines einzelnen Stockwerks oder gar nur einer abgeschlossenen Büroeinheit innerhalb eines Stockwerks) gewerblich, kann der Vermieter insoweit zur Umsatzsteuer optieren, also sich freiwillig der Umsatzsteuer-Pflicht für die Mieteinnahmen unterwerfen ('Umsatzsteuer-Option').
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