Glossary entry

French term or phrase:

instruction faite a l'audience de la chambre du conseil

German translation:

......in nicht öffentlicher Gerichtssitzung/unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Added to glossary by WMOhlert
Dec 4, 2007 16:28
16 yrs ago
22 viewers *
French term

instruction faite a l'audience de la chambre du conseil

French to German Law/Patents Law (general) Adoption
Vu l'instruction faite à l'audience de la chambre du conseil
sur ce, le Tribunal s'estime suffisamment éclaire, clôt les débats, prend la cause en déliberé et prononce le jugement ci-dessous ...

Im Potonnier steht was von Bearbeitung des Antrags, aber das passt doch hier nicht, oder? Eher wörtlicher, finde ich!? Wer ist das Chambre du conseil?

Vielen Dank!
Change log

Dec 6, 2007 17:46: WMOhlert Created KOG entry

Discussion

K. Schikora (asker) Dec 4, 2007:
Danke. Es ist eine öffentliche Sitzung. Wahrscheinlich wird aber vorher nicht öffentlich "instruiert". Was der genaue Unterschied zu "prendre la cause en délibére" ist - keine Ahnung. Vielleicht einfach ne Vorberatung.
Konrad Schultz Dec 4, 2007:
chambrae du conseil ist ein Beratungszimmer, wo auch eine Gerichtssitzung, stattfindet, die aus irgendeinem Grund nichtöffentlich ist.
K. Schikora (asker) Dec 4, 2007:
Also das Problem ist, dass wenn Chambre du conseil Beratungszimmer ist, was machen die dann mit "prend la cause en déliberé"? Ist das nicht das Gleiche???

Proposed translations

25 mins
French term (edited): audience de la chambre du conseil
Selected

......in nicht öffentlicher Gerichtssitzung

.
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank euch beiden! ich nehme einfach "Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit" oder so ähnlich. Über die Spruchkammer habe ich wenig gefunden. Aber es hört sich gut an! "
16 hrs

(Vor)untersuchung in der Spruchkammersitzung

Vielleicht gab es vorher schon eine nichtöffentliche Sitzung, kann das sein? Der Doucet-Fleck gibt für "chambre du conseil": Spruchkammer eines frz. Zivilgerichts (entscheidend in nichtöffentlichen Sitzungen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in bestimmten Sachen der streitigen Gerichtsbarkeit)

Mein Vorschlag wäre also:
In Anbetracht der (Vor)untersuchung in der Spruchkammersitzung befindet sich das Gericht als ausreichend informiert, schließt die Verhandlung, zieht sich zur Beratung zurück und spricht das nachstehende Urteil aus
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