May 23, 2006 10:02
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French term

Hilfe mit Satz

French to German Law/Patents Law (general) Satzung
Dans les rapports avec les tiers, la société est engagée même par les actes du Conseil d'Administration qui ne relèvent pas de l'objet social, à moins qu'elle ne prouve que le tiers savait que l'acte dépassait cet objet ou qu'il ne pouvait l'ignorer compte tenu des circonstances, étant exclu que la seule publication des statuts suffise à constituer cette preuve.

Ich kriege in diesem Satz irgendwie die Kurve nicht. Entweder es fehlt etwas, oder ich habe den Satz grammatikalisch nicht richtig geordnet.

Hier ist mein erster Versuch:
In den Beziehungen mit Dritten ist die Gesellschaft verpflichtet, selbst durch die Handlungen des Aufsichtsrats, die nicht dem Zweck und Gegenstand der Gesellschaft unterstehen, sofern diese nicht nachweist, dass Dritte Kenntnis darüber hatten, dass die Handlung über diesen Zweck hinausgeht oder dass er sie in Anbetracht der Umstände nicht ignorieren konnte, dass die einzige Veröffentlichung der Satzung für die Darstellung dieses Beweises ausreicht.

Hat jemand eine Idee, wo es hier hängt.

Vielen Dank im Voraus!

Proposed translations

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1 hr
Selected

Im Verhältnis zu Dritten wird die Gesellschaft verpflichtet...

meine Version:

Im Verhältnis zu Dritten wird die Gesellschaft verpflichtet, selbst durch die Handlungen des Aufsichtsrats, die nicht dem Zweck und Gegenstand der Gesellschaft unterfallen (oder: entsprechen), sofern diese nicht nachweist, dass Dritte Kenntnis davon hatten, dass die Handlung über diesen Zweck hinausgeht oder dies in Anbetracht der Umstände hätten wissen müssen, wobei für den Nachweis dieses Kennenmüssens die bloße Tatsache der Veröffentlichung der Satzung allein nicht ausreicht.

Viele Grüße, Jan

Peer comment(s):

agree scipio : .. d. Gesellsch. unterliegen.... wobei als Nachweis dafür die bloße Tats.....
3 hrs
agree Alanna : mit Scipio
5 hrs
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wobei die Veröffentlichung der Satzung allein (als solche) nicht ausreicht, um diesen Beweis zu führ

Ich glaube, es handelt sich logisch beim Schlussteil der Übersetzung um den folgenden Gedanken:

"...wobei die Veröffentlichung der Satzung allein (als solche) nicht ausreicht, um diesen Beweis zu führen."

Die Übersetzung ist vielleicht so nicht optimal, aber ich hoffe sie gibt wieder, was ich meine.

Viele Grüße,
Konstantin Schmidt
Peer comment(s):

agree Alanna
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1 hr

siehe unten

Ich würde sagen "wobei die einzige Veröffentlichung der Satzung...".

Und vielleicht das Verb "verpflichtet" ersetzen, denn im Deutschen neigt man dazu, eine Ergänzung (verpflichtet zu was?) zu erwarten, im Gegensatz zu dem Französischen "être engagé(e), das nicht unbedingt eine Ergänzung erfordert, und der Satz ist ja so schon kompliziert genug.
Leider fällt mir keine Alternative dazu ein (binden passt hier ja nicht) - eventuell das Verb in ein Substantiv verwandeln???

Hoffe, das hilft ein bisschen.
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2 days 3 hrs

... haftet die Gesellschaft auch für Handlungen des ...

sonst einverstanden mit letzter Version
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