Glossary entry

English term or phrase:

Restrictive Practices

German translation:

Freiheitsentziehende Maßnahmen

Added to glossary by Peter Zauner
Jun 25 11:34
1 mo ago
42 viewers *
English term

Restrictive Practices

English to German Medical Medical: Health Care Aged care
All,

I am proofreading a translation of a resident handbook for an aged care provider.

Under the heading “Restrictive Practices”, the text reads:
[Name of provider] is committed to the minimalisation of restraint use and restrictive practices and advocates for a restraint free environment. At times, a decision may be taken to use a restrictive practice when all available alternatives have been attempted, and the risk of injury is greater than the potential dangers. In this case, an assessment will be conducted for the need of a restrictive practice, in collaboration with you and/or your representative, the medical practitioner and members of the care team. Any restrictive practices will be controlled and monitored to minimise any adverse effects.

The source language is Australian English. The target audience are German-speaking residents and their families in Australia.

I will be thankful for all suggestions.

Peter

Discussion

Björn Vrooman Jun 27:
Nein "...geht es um die verletzte Aufsichtspflicht..."

Da geht es um viel mehr. Beispielzitat:
"Diese Erwartbarkeit erfordert es, dass der Heimbetreiber hierfür vorsorgt. Dies kann etwa dadurch erfolgen, dass er einen baulich oder personell besonders abgesicherten Demenzbereich einrichtet, wie es der Sachverständige Dr. med. F... beschrieben hat, entweder durch eine aufgrund einer Kombination von Schließeinrichtungen nur für Gesunde zu öffnende Tür oder durch eine ständige Beaufsichtigung des Zugangs zu diesem Bereich."

Deine Voraussetzungen sind hier also schon einmal nicht gegeben. Das wüsstest du auch, wenn du dir den Text wirklich durchgelesen hättest und nicht verzerren würdest. Auch das bin ich allerdings schon gewohnt, aber es nach einer Zeit ist das bei allem Respekt einfach nicht mehr lustig.
In deinem Link geht es um die verletzte Aufsichtspflicht, die Bewohner eines Altersheims dürfen nämlich nicht einfach eingesperrt werden. Wenn du in Zukunft eine Diskussion anregen möchtest, sag einfach Bescheid, statt mit unpassenden Kommentaren um dich zu werfen.
Björn Vrooman Jun 27:
Natürlich... ...ist es absurd, wenn völlig unterschiedliche Konstellationen zusammengeworfen werden. Ein Pflegeheim hat für bauliche oder personelle Absicherung (gerade bei Demenzaufnahmen) zu sorgen:
https://openjur.de/u/2253266.html

Das hat also mit dem vorliegenden Kontext einer Broschüre wieder kaum etwas miteinander zu tun. Aber mittlerweile bin ich das hier gewohnt; war mal früher anders. Insofern kommt ja auch keine Diskussion zustande, weil die Prämissen völlig unterschiedlich sind.

Dennoch einen schönen sonnigen Tag
Lieber Björn, bezugnehmend auf deinen liebenswürdigen "Fingerzeig" auf das von mir erwähnte Gartentor möchte ich erläutern, dass auch ich persönliche (familiäre) Erfahrungen mit Maßnahmen gemacht habe, die die Freitheit beschränken: In Deutschland ist ein richterlicher Beschluss erforderlich, wenn ein Gartentor angebracht und abgeschlossen werden soll, damit eine demente Person nicht davonläuft. Mit Adjektiven wie "absurd" wäre ich also etwas zurückhaltender an deiner Stelle.
Björn Vrooman Jun 27:
Englische Definition Da diese bisher fehlt, hier nachgeliefert:
"What is a restrictive practice?
A restrictive practice is any practice
or intervention that has the effect of restricting
the rights or freedom of movement of an aged
care consumer.
Under the legislation, there
are five types of restrictive practices:
• Chemical restraint
• Environmental restraint
• Mechanical restraint
• Physical restraint
• Seclusion"
https://www.agedcarequality.gov.au/sites/default/files/media...

Die einzelnen Definitionen kann man da dann auch nachlesen. Ist eigentlich das, was uyuni auch schon in Deutsch anführte. Dass das in Deutsch "härter" klingt, hat schlicht mit der Verwendung von Euphemismen im englischen Sprachraum zu tun. Das letzte bspw. ("Seclusion") ist praktisch Einzelhaft.

Da ich aus familiären Gründen schon mit dem Altersheim zu tun hatte, kann ich auch nur bestätigen, dass das auf manchen Fluren durchaus (leider) notwendig ist und würde aufgrund der Ernsthaftigkeit des Themas und der sehr schwierigen Entscheidung für sowohl die Betroffenen als auch Angehörigen darum bitten, von absurden Gartentorvergleichen abzusehen. Danke.
Steffen Walter Jun 25:
Da geht nichts "zu weit" Das sind in der Pflege - leider - in manchen Fällen gebotene Maßnahmen (siehe die angegebenen Quellen).
uyuni Jun 25:
@Renate Was für ein "Hammer"? Ist schließlich ein stehender juristischer Begriff und als solcher auch Pflegenden und Ärzten/Ärztinnen hinreichend bekannt, da das Problem im Pflegeheim und im Krankenhaus durchaus nicht selten ist.
Susanne Schiewe Jun 25:
Freiheitsentziehende vs. Freiheitseinschränkende Maßnahmen

Ich habe hier noch etwas gefunden:

"Oft werden die Begriffe der Freiheitsentziehung und der Freiheitsbeschränkung synonym verwendet, da ähnliche Hilfsmittel zum Einsatz kommen. Der Unterschied ist allerdings, das freiheitseinschränkende Maßnahmen nur kurzzeitig und mit einer geringeren Beeinträchtigung angewendet werden – beispielsweise, wenn ein Rollstuhlfahrer bei einem Spaziergang einen Gurt erhält, damit er nicht von der Sitzfläche rutscht. Für derartige Fälle ist keine richterliche Genehmigung notwendig. Eine Freiheitsentziehung meint dagegen regelmäßige Handlungen über einen längeren Zeitraum, die eines gerichtlichen Beschlusses bedarf."
https://www.ppm-online.org/pflegestandards/pflegemassnahmen/...
zu weit, weil ihr gleich mit dem Hammer kommt.

Proposed translations

+6
17 mins
Selected

Freiheitsentziehende Maßnahmen

ist m.E. der gängige Terminus in der Altenpflege und bei stationärer Krankenhausbehandlung.

"Unter freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) versteht man äußere Eingriffe in die Handlungs- und Bewegungsfreiheit eines Menschen. Dazu gehören beispielsweise:
- Bettgitter
- Fuß- sowie Handgelenkfesseln
- beruhigende Medikamente"
...
"Freiheitsentziehende Maßnahmen sind eine Form der Gewalt, die gegen die Freiheitsrechte des Menschen verstoßen – formuliert in Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes (GG). Aus diesem Grund sind sie ohne die Einwilligung des Patienten oder einer richterlichen Genehmigung strafbar."
https://www.ppm-online.org/pflegestandards/pflegemassnahmen/...

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Note added at 25 Min. (2024-06-25 12:00:05 GMT)
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Addendum
https://www.biva.de/dokumente/broschueren/Freiheitsentziehen...
Peer comment(s):

neutral Renate Radziwill-Rall : das geht zu weit
34 mins
Wieso das denn?
agree Susanne Schiewe : //Ebenso!
51 mins
Danke Susanne & herzliche Sommergrüße!
agree Steffen Walter : Ja, stimmt.
1 hr
Danke Dir, Steffen!
agree Irene Schlotter, Dipl.-Übers. : So lautet die Definition.
3 hrs
Herzlichen Dank für die Betätigung, Irene!
agree Andrew Bramhall
3 hrs
Thanks a lot, Andrew!
agree Cécile Kellermayr
22 hrs
Danke schön Cécile!
agree Schtroumpf
1 day 28 mins
Danke sehr, Schtroumpf!
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke, uyuni."
16 mins

Zwangsmaßnahmen

Hier dürften Zwangsmaßnahmen im Rahmen der (Alten)pflege gemeint sein, z. B. die Fixierung.

Siehe z. B.

https://www.aerzteblatt.de/archiv/202427/Ethikrat-Zwang-in-d...
"Zwangsmaßnahmen etwa bei psychisch Kranken oder altersverwirrten Menschen sollten nach Überzeugung des Deutschen Ethikrates nur als letztes Mittel erlaubt sein. Sie dürften nur erwogen werden, wenn die Fähigkeit des Betroffenen zur Selbstbestimmung „so stark eingeschränkt ist, dass er keine frei verantwortliche Entscheidung zu treffen vermag“, heißt es in einer Stellungnahme."

https://www.bibliomed-pflege.de/sp/artikel/32793-was-tun-wen...
"Patienten, die Maßnahmen ablehnen, sind eine Herausforderung für die Leistungserbringer, denn es gibt einen Rechtsgrundsatz in der Patientenversorgung, der lautet: Das letzte Wort hat der Patient. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten geht über alles, mag die Entscheidung des Patienten noch so unvernünftig sein. Nur unter ganz eng begrenzten Ausnahmevoraussetzungen dürfen ärztliche Zwangsmaßnahmen erfolgen, wie im Rechtsrat in diesem Heft dargestellt (s. S. 74). Demzufolge sind pflegerische Zwangsmaßnahmen nur erlaubt, wenn sie vom Arzt angeordnet sind."

https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitspla...

https://www.test.de/Patientenrechte-Zwangsmassnahmen-in-Heim...

Peer comment(s):

neutral Renate Radziwill-Rall : das geht zu weit
34 mins
??
neutral Regina Eichstaedter : mit Renate
8 hrs
Nicht nachvollziehbar.
Something went wrong...
+1
5 mins

Einschränkende Maßnahmen

Alle einschränkenden Maßnahmen werden kontrolliert und überwacht, um die nachteiligen Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren.

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Note added at 8 ore (2024-06-25 20:07:34 GMT)
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Natürlich gibt es juristische Begriffe wie Zwangsmaßnahmen und Freiheitsbeschränkung etc., aber die Bezeichnung in dem obigen Text ist absichtlich weit gefasst und vage gehalten.
Peer comment(s):

agree Renate Radziwill-Rall : ja
47 mins
Danke, Renate!
neutral Steffen Walter : Nicht aussagekräftig genug, denn es geht ja schließlich um Maßnahmen, die die Freiheit von Patienten/Pflegebedürftigen einschränken. / Nein, der englische Kontext macht klar, dass der Begriff eben nicht so allgemein/vage gemeint ist.
2 hrs
Entspricht aber genau dem englischen Begriff - die Freiheit kann z.B. nur dadurch eingeschränkt sein, dass nachts das Gartentor abgeschlossen ist ...
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