Jan 2, 2017 20:34
7 yrs ago
Dutch term

juristenkantoor vs. advocatenkantoor

Dutch to German Law/Patents Law (general) Kanzleibezeichnungen
XXX is een **juristenkantoor (geen advocatenkantoor dus!)** dat gespecialiseerd is in ICT-recht en Intellectuele Eigendom.

Hier wird deutlich zwischen den beiden Begriffen unterschieden. "Advocatenkantoor" ist die Anwaltskanzlei. Ist "juristenkantoor" mit "Rechts-(beratungs)kanzlei" richtig übersetzt?

Discussion

Michael Eulenhaupt Jan 8, 2017:
@ echojuliett und Christina: "Rechtsberatung" ist ja als "juridisch advies" bzw. "juridisch adviseurs" gang und gäbe:

https://www.google.nl/#q=juridisch adviseurs

d.h. sollte im dt. Übersetzungstext "Rechtsberatung" stehen, hätte dies bestimmt auch im nl. Original gestanden:
Eckart Jurk (asker) Jan 4, 2017:
Danke für Eure ausführliche Hilfe. Ich bin Michaels ausführlicher "Rechtsberatung" gefolgt und habe mit "Juristenkollektiv" übersetzt. Michael, bitte als Antwort einstellen.
Michael Eulenhaupt Jan 3, 2017:
Was mir im Nachhinein noch eingefallen ist und worauf ich noch hinweisen wollte, Christina, und was ich auch den von Dir verlinkten Websites entnehme: "Rechtsberatung" wird dort angeboten durch Leute, die gar nicht Jurist sind, dafür aber Volkswirt bzw. Betriebswirt und/oder Leuten die Jurist sind, aber im Ausland ihren akademischen Grad erworben haben. Das heißt der Begriff "Rechtsberatung" ist sehr weit gefasst, was, soweit ich dies verfolgt habe, auch im Sinne der ständigen Reformeiferer ist, die meinen, die offensichtliche Systemkrise kaschieren zu können, indem sie die Zugänglichkeit zu bestimmten - auch akademischen Berufen - "erleichtern", d.h. die Qualifikationsschwelle immer weiter absenken.

Man könnte es auch zynisch sehen und feststellen: So wie jeder juristische Übersetzungen anfertigen kann - man sieht es hier im Forum - muss eben eigentlich auch jeder Rechtsberatung leisten können.

Michael Eulenhaupt Jan 3, 2017:
@ Christina schön, dass du dir - im Interesse von echojuliett - die Mühe gemacht hast der Sache auf den Grund zu gehen.

D.h. Absolventen des ersten (juristischen) Staatsexamens in D dürfen sich Jurist nennen (was sie auch sind) aber eben nicht RA, denn Letzterer muss "Volljurist" sein, d.h. eine zweite Staatsprüfung (bei Juristen auch Assessorexamen genannt) abgelegt haben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Volljurist

Das "Staatexamen" (Staatsprüfung) wurde übrigens vom Alten Fritz eingeführt, weil der - zwar geisteswissenschaftlich interessiert und allgemein nüchtern und weise, wie er war - dem "akademischen Betrieb" keinen Meter weit vertraut hat.

Dessen alles aber unbeschadet würde ich hier doch mit "Juristenkollektiv" übersetzen
Michael Eulenhaupt Jan 3, 2017:
Ich würde das mit "Juristenkollektiv" übersetzen, damit bist du auf der sicheren Seite.

Beim "Juristenkantoor" ist in der Tat von "Juristen" die Rede, wenngleich diese durch die "Orde van advocaten" https://www.advocatenorde.nl (niederländische überregionale Rechtsanwaltskammer) - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur "advocatuur" zugelassen sind ("not admitted to the bar" wie man das auf Englisch so schön sagt).

Meine Suche über Google.nl https://www.google.nl/#q=juristenkantoor bestätigt mein Vermuten: siehe "Robert Moszkowicz" ganz oben, der einer Familie von sog. Staranwälten entstammt, von denen manchen jedoch infolge unlauterer Machenschaften die Anwaltszulassung entzogen worden ist, d.h. der gute Mann darf sich zwar "Jurist" nennen (das Recht kann ihm keiner nehmen), nicht aber "Advocaat".

Beim "Rechtsberater" im Deutschen ist die Eigenschaft eines examinierten Juristen nicht vorausgesetzt (wenn ich das richtig sehe, siehe unten)

und auch der Begriff "Kanzlei" ist eher schwammig! https://de.wikipedia.org/wiki/Kanzlei

"Jurist": was ich bin, "Rechtsberatung": was ich tue. Das eine muss sich nicht zwangsläufig mit dem anderen decken

Proposed translations

5 days
Selected

Juristenkollektiv

oder ähnlich, jedenfalls sollten Juristen" "Juristen" bleiben und als solches nicht interpretiert werden (siehe Diskussion)
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke nochmals."
12 hrs

Rechtsberatungskanzlei vs. Anwaltskanzlei

Rechtsberatungskanzlei
www.loechner-grau.de/
http://www.oeffnungszeitenbuch.de/filiale/Auenwald-Waltraud+...
http://www.dasoertliche.de/Themen/Rechtsberatungskanzlei/Aue...


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Note added at 12 hrs (2017-01-03 09:12:09 GMT)
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Rechtsberatungskanzlei vs. Rechtsanwaltskanzlei . . . . . . besser: 'Rechts'anwaltskanzlei

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Note added at 13 hrs (2017-01-03 10:25:02 GMT)
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Note added at 14 hrs (2017-01-03 10:38:15 GMT)
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an fast allen deutschen Universitäten - nach Bestehen der Ersten juristischen Prüfung - Urkunde mit einem akademischen Grad ausgehändigt – üblicherweise " D i p l o m - J u r i s t " bzw. " M a g i s t e r . J u r i s".

an fast allen deutschen Universitäten nach Bestehen der Ersten juristischen Prüfung Grade wie etwa der "Diplom-Jurist" verliehen werden
In Deutschland schließen jährlich tausende Studenten das Studium der Rechtswissenschaft mit der Ersten juristischen Prüfung ab. Neben dem Zeugnis über das Bestehen bekommen anschließend fast alle, nach einem Antrag an die Universität, eine Urkunde mit einem akademischen Grad ausgehändigt – üblicherweise ist dies der "Diplom-Jurist" oder der "Magister Juris". Von den bundesweit 40 juristischen Fakultäten verzichten jedoch zwei, nämlich die in Freiburg und Heidelberg*, auf eine solche Verleihung.
http://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/vg-freiburg-...
Peer comment(s):

neutral Michael Eulenhaupt : "Jurist" sollte ein abgeschlossenes Jurastudium in dem Land, in dem "Rechtsberatung" angeboten wird voraussetzen (2. Staatsexamen in D) oder eine förmliche Anerkennung. Wenn ich mir die verlinkten "Rechtsberater" näher ansehe, ist eben dies nicht der Fall
1 hr
an fast allen deutschen Universitäten, nach Bestehen der Ersten juristischen Prüfung, Urkunde mit akademischem Grad "Diplom-Jurist" oder "Magister Juris" http://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/vg-freiburg-...
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