Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
to rewind an agreement
German translation:
einen Vertrag rückabwickeln
Added to glossary by
Olaf Reibedanz
Mar 18, 2006 17:48
18 yrs ago
1 viewer *
English term
to rewind an agreement
English to German
Law/Patents
Law: Contract(s)
asset purchase agreement
Both parties hereby agree to and apply for the registration of a priority notice of conveyance (Auflassungsvormerkung). Furthermore, the parties hereby agree to the extinguishing of the priority notice of conveyance, as soon as the Buyer has been registered with the land register as the owner of the Real Property or, as the case may be, if the parties mutually **rewind the Agreement** for reasons whatsoever.
Proposed translations
(German)
Proposed translations
+6
12 mins
Selected
einen Vertrag rückabwickeln
würde hier Sinn machen
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Vielen Dank an alle (auch an Michaela für die ausführlichen Recherchen)!"
+1
5 hrs
die Vereinbarung rückgängig machen
die Vereinbarung aufheben
15 hrs
beiderseitige Aufhebung des Vertrags
D. h. beide Parteien heben aus welchen Gründen auch immer den Kaufvertrag auf, siehe hierzu:
Der Inhalt eines V.s kann durch Leistungsstörungen (Unmöglichkeit, Schuldnerverzug, positive Vertragsverletzung) verändert werden. Für eine rechtsgeschäftliche Veränderung oder Aufhebung ist, soweit das Gesetz keine andere Regelung zulässt (Rücktritt vom Vertrag, Kündigung) und die Parteien nichts anderes vereinbart haben, gleichfalls ein V. erforderlich (§ 305 BGB). Dieser bedarf nicht der Form des ursprünglichen Rechtsgeschäfts, sofern die Pflichten durch die Abänderung nicht vermehrt werden und der urspr. V. noch nicht (z.B. durch eine Auflassungsvormerkung) vollzogen worden ist. Die Parteien können aber auch das alte Schuldverhältnis aufheben und an dessen Stelle durch V. ein völlig neues treten lassen (sog. Schuldumschaffung, Schuldersetzung oder Novation). Eine Schuldumschaffung liegt beispielsweise in der Ausstellung eines Prolongationswechsels oder in der Anerkennung eines abgerechneten Kontokorrentsaldos. Während bei der bloßen V.änderung das ursprüngliche Schuldverhältnis mit allen Sicherungsrechten, z.B. Bürgschaft, Pfandrecht, erhalten bleibt, erlöschen diese Sicherungsrechte regelmäßig bei der Schuldumschaffung (Ausnahme beim Kontokorrent, § 356 HGB).
--------------------------------------------------
Note added at 15 hrs (2006-03-19 09:15:17 GMT)
--------------------------------------------------
Ich glaube, ich war ein bisschen voreilig... Neugierig geworden, bin ich inzwischen auf mehrere Stellen für Rückabwicklungen von Verträgen gestoßen, die anscheinend gerade bei Immobilienkäufen vorkommen können, wenn nämlich bestimmte Bedingungen des Kaufvertrages von vornherein falsch waren oder die Immobilie Mängel aufweist. In diesem Falle haben die Parteien Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages. Könnte hier passen!
Der Inhalt eines V.s kann durch Leistungsstörungen (Unmöglichkeit, Schuldnerverzug, positive Vertragsverletzung) verändert werden. Für eine rechtsgeschäftliche Veränderung oder Aufhebung ist, soweit das Gesetz keine andere Regelung zulässt (Rücktritt vom Vertrag, Kündigung) und die Parteien nichts anderes vereinbart haben, gleichfalls ein V. erforderlich (§ 305 BGB). Dieser bedarf nicht der Form des ursprünglichen Rechtsgeschäfts, sofern die Pflichten durch die Abänderung nicht vermehrt werden und der urspr. V. noch nicht (z.B. durch eine Auflassungsvormerkung) vollzogen worden ist. Die Parteien können aber auch das alte Schuldverhältnis aufheben und an dessen Stelle durch V. ein völlig neues treten lassen (sog. Schuldumschaffung, Schuldersetzung oder Novation). Eine Schuldumschaffung liegt beispielsweise in der Ausstellung eines Prolongationswechsels oder in der Anerkennung eines abgerechneten Kontokorrentsaldos. Während bei der bloßen V.änderung das ursprüngliche Schuldverhältnis mit allen Sicherungsrechten, z.B. Bürgschaft, Pfandrecht, erhalten bleibt, erlöschen diese Sicherungsrechte regelmäßig bei der Schuldumschaffung (Ausnahme beim Kontokorrent, § 356 HGB).
--------------------------------------------------
Note added at 15 hrs (2006-03-19 09:15:17 GMT)
--------------------------------------------------
Ich glaube, ich war ein bisschen voreilig... Neugierig geworden, bin ich inzwischen auf mehrere Stellen für Rückabwicklungen von Verträgen gestoßen, die anscheinend gerade bei Immobilienkäufen vorkommen können, wenn nämlich bestimmte Bedingungen des Kaufvertrages von vornherein falsch waren oder die Immobilie Mängel aufweist. In diesem Falle haben die Parteien Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages. Könnte hier passen!
15 hrs
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
... ist eine Formulierung, die ich in diesem Zusammenhang auch schon gesehen habe
Something went wrong...