cotisations Prämien

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Language pair:French to German
Definition / notes:PRESSEMITTEILUNG / Bern, 12.1.2000


Senkung der Prämien der obligatorischen beruflichen Vorsorge von arbeitslosen Personen

Seit März 1997 sind arbeitslose Personen im Rahmen der obligatorischen beruflichen Vorsorge gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Es hat sich aufgrund der bisherigen Erfahrung herausgestellt, dass der damals festgelegte Beitragssatz von 5.28% des koordinierten Taglohnes ausreichend war, um einerseits die aufgetretenen Schadenfälle zu finanzieren und anderseits genügend Reserven für künftige Leistungsfälle aufzubauen. Der Prämiensatz kann deshalb gesenkt werden. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung der Prämiensenkung zugestimmt und die entsprechend geänderte Verordnungsbestimmung verabschiedet. Neu gelten die folgenden Prämiensätze:

- Für Personen bis Alter 54: 3.50 Prozent des koordinierten Taglohnes
- Für Personen ab Alter 55: 1.74 Prozent des koordinierten Taglohnes

Die Differenzierung der Beitragssätze nach dem Alter wird damit begründet, dass die Leistungen bei Personen über 55 niedrig sind und im Falle der Invalidität in ihrer Laufzeit maximal auf das AHV-Alter begrenzt sind.


EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
URL:http://www.evd.admin.ch/archived/cp/483_COTISATIONS/d/COTISATIONS_12_01_2000_d.html
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