Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
Verblockung von Freistellungsansprüchen
Spanish translation:
interbloqueo de los períodos de tiempo libre (para formación)
Added to glossary by
Christine Merz
Apr 30, 2010 17:21
14 yrs ago
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German term
Verblockung von Freistellungsansprüchen
German to Spanish
Other
Education / Pedagogy
Weiterbildung, Bildungsfreistellung
Es geht um die Anerkennung einer Bildungsveranstaltung zur Freistellung von der Arbeit. Der Satz lautet:
"Gleichzeitig wird anerkannt, dass eine *Verblockung von Freistellungsansprüchen gem. §7, Abs. 3BFQG für die Teilnahme an den Veranstalten erforderlich ist."
Was soll hier verblockt (oder verbockt?) werden? Ich würde das ja noch verstehen, wenn es um die Kurse ginge, die im Block angeboten werden müssen, aber wenn es um die Freistellungsansprüche geht, muss wohl was anderes gemeint sein.
"Gleichzeitig wird anerkannt, dass eine *Verblockung von Freistellungsansprüchen gem. §7, Abs. 3BFQG für die Teilnahme an den Veranstalten erforderlich ist."
Was soll hier verblockt (oder verbockt?) werden? Ich würde das ja noch verstehen, wenn es um die Kurse ginge, die im Block angeboten werden müssen, aber wenn es um die Freistellungsansprüche geht, muss wohl was anderes gemeint sein.
Proposed translations
(Spanish)
4 | interbloqueo de los períodos de tiempo libre (para formación) | Ernesto Gil Colomer |
Proposed translations
16 hrs
Selected
interbloqueo de los períodos de tiempo libre (para formación)
1) Explicación de "Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) für das Land Schleswig-Holstein":
§ 7
Dauer der Freistellung
(1) Jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer soll die Teilnahme an einer einwöchigen
Weiterbildungsveranstaltung ermöglicht werden.
(2) Der Anspruch auf Freistellung umfaßt fünf Arbeitstage in einem Kalenderjahr. Wird regelmäßig an mehr
als fünf Tagen in der Woche oder in Wechselschicht gearbeitet, so erhöht sich der Anspruch auf sechs
Arbeitstage. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so verringert sich der
Anspruch entsprechend.
(3) Der Anspruch auf Freistellung in einem Kalenderjahr kann mit dem des vorangegangenen Jahres bis
zum Doppelten des Anspruchs nach Absatz 1 verbunden werden, soweit es für die Teilnahme an
Veranstaltungen der Weiterbildung erforderlich ist (**Verblockung**). Die Erforderlichkeit richtet sich nach der
Art der Veranstaltung und ist vom Träger der Veranstaltung im Rahmen des behördlichen
Anerkennungsverfahrens (§ 20) nachzuweisen. Mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers
kann eine **Verblockung** auch im Vorgriff auf künftige Freistellungsansprüche oder über mehr als zwei Jahre
erfolgen.
(4) Die Freistellung soll an aufeinanderfolgenden Tagen gewährt werden; sie kann auch an einzelnen Tagen
gewährt werden.
2) Was bedeutet „Verblockung“?
„Verblockung“ kommt in Betracht, wenn Sie eine längere als einwöchige Veranstaltung der Bildungsfreistellung besuchen wollen. Es besteht die Möglichkeit, den Freistellungsanspruch des vorangegangenen Jahres mit dem des laufenden Kalenderjahres zu verbinden, soweit es für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen erforderlich ist. Sie können nur wirksam „verblocken“, wenn Sie Ihren Freistellungsanspruch im laufenden Jahr nicht verbrauchen und noch vor Ablauf des 31.12. bei Ihrem Arbeitgeber die Übertragung des Freistellungsanspruches auf das folgende Jahr anmelden. Ist dies versäumt worden, entfällt Ihr Anspruch aus dem Vorjahr. Sie haben dann nur noch die Möglichkeit, eine längere als einwöchige Weiterbildungsveranstaltung im Rahmen der Bildungsfreistellung zu besuchen, wenn Ihr Arbeitgeber dem Vorgriff auf künftige Freistellungsansprüche zustimmt.
Un saludo.
§ 7
Dauer der Freistellung
(1) Jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer soll die Teilnahme an einer einwöchigen
Weiterbildungsveranstaltung ermöglicht werden.
(2) Der Anspruch auf Freistellung umfaßt fünf Arbeitstage in einem Kalenderjahr. Wird regelmäßig an mehr
als fünf Tagen in der Woche oder in Wechselschicht gearbeitet, so erhöht sich der Anspruch auf sechs
Arbeitstage. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so verringert sich der
Anspruch entsprechend.
(3) Der Anspruch auf Freistellung in einem Kalenderjahr kann mit dem des vorangegangenen Jahres bis
zum Doppelten des Anspruchs nach Absatz 1 verbunden werden, soweit es für die Teilnahme an
Veranstaltungen der Weiterbildung erforderlich ist (**Verblockung**). Die Erforderlichkeit richtet sich nach der
Art der Veranstaltung und ist vom Träger der Veranstaltung im Rahmen des behördlichen
Anerkennungsverfahrens (§ 20) nachzuweisen. Mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers
kann eine **Verblockung** auch im Vorgriff auf künftige Freistellungsansprüche oder über mehr als zwei Jahre
erfolgen.
(4) Die Freistellung soll an aufeinanderfolgenden Tagen gewährt werden; sie kann auch an einzelnen Tagen
gewährt werden.
2) Was bedeutet „Verblockung“?
„Verblockung“ kommt in Betracht, wenn Sie eine längere als einwöchige Veranstaltung der Bildungsfreistellung besuchen wollen. Es besteht die Möglichkeit, den Freistellungsanspruch des vorangegangenen Jahres mit dem des laufenden Kalenderjahres zu verbinden, soweit es für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen erforderlich ist. Sie können nur wirksam „verblocken“, wenn Sie Ihren Freistellungsanspruch im laufenden Jahr nicht verbrauchen und noch vor Ablauf des 31.12. bei Ihrem Arbeitgeber die Übertragung des Freistellungsanspruches auf das folgende Jahr anmelden. Ist dies versäumt worden, entfällt Ihr Anspruch aus dem Vorjahr. Sie haben dann nur noch die Möglichkeit, eine längere als einwöchige Weiterbildungsveranstaltung im Rahmen der Bildungsfreistellung zu besuchen, wenn Ihr Arbeitgeber dem Vorgriff auf künftige Freistellungsansprüche zustimmt.
Un saludo.
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Ernesto, danke für deinen Übersetzungsvorschlag und die ausführliche Erklärung."
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