Glossary entry

français term or phrase:

sauf interdiction législative ou règlementaires

allemand translation:

(ausser an Feiertagen) und wenn gesetzlich verboten.

Added to glossary by Marc Nager (X)
May 22, 2011 07:37
13 yrs ago
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français term

sauf interdiction législative ou règlementaires

français vers allemand Autre Droit (général) Telefonsprechzeiten
Guten Morgen,

es geht hier um die telefonischen Sprechzeiten eines Dienstleisters in der Schweiz:

"L'accueil téléphonique est ouvert du lundi au vendredi, de 9h00 à 18h00. (*)
(*) Hors jours légalement chômes et / ou fériés et sauf interdiction législative ou règlementaires."

Bis zu "interdiction législative" ist mir alles völlig klar. Ich habe es vorläufig mit "gesetzlich vorgeschriebene Sperrzeiten" übersetzt, weiß aber nicht, ob es das gibt bzw. was genau das ist. Warum sollte der Gesetzgeber einem Dienstleister verbieten, für seine Kunden telefonisch erreichbar zu sein?

Danke für Euere Erleuchtungen:)
(PS: Das "s" bei règlementaires steht wirklich so im Text, es dürfte ein Druckfehler sein.)
Proposed translations (allemand)
3 (ausser an Feiertagen) und wenn gesetzlich verboten.
Change log

May 27, 2011 12:47: Marc Nager (X) Created KOG entry

Discussion

Doris Wolf (asker) May 23, 2011:
Marc, ich habe selbstverständlich alle Deine Anmerkungen gelesen, vielen Dank. Mir war nur nicht klar, warum es zu bestimmten Zeiten verboten sein könnte.Wahrscheinlich bei Terrordrohungen, Seuchen- oder Erdbebengefahr... Vielleicht denke ich zuviel.

Belitrix, die Idee mit der Ausnahme finde ich gut, ich werde jetzt schauen, was am besten passt! Danke.
belitrix May 23, 2011:
Marc - Du sagst doch nur, dass der Ausdruck in der Schweiz nicht üblich ist. Lieg ich da schräg?
Marc Nager (X) May 23, 2011:
in meinen Hinweisen habe ich auf Doris' Anfrage dazu noch einiges erklärt. Es scheint mir, dass ihr da nicht nochmals hingeschaut habt, oder doch? > nochmals auf meine Antwort klicken :-)
belitrix May 23, 2011:
Und wenn der Kunde juristisch absolut sicher gehen will. Wir sind telefonisch von...bis erreichbar. Ausgenommen gesetzliche Feiertage oder durch Gesetz oder andere Bestimmungen geregelte Ausnahmen.
Ich meine dass "Ausnahmen" das so unpräzise wie möglich ausdrücken könnte um alle juristischen Bedenken auszuschließen.
belitrix May 23, 2011:
@doris Ich verstehe total, was Dein Problem hier ist - und ich meine auch, dass es für mich keinerlei logisch nachvollziehbare Begründung für eine andere telefonische Erreichbarkeit gibt. Vielleicht will sich der Kunde hier zusätzlich gegen evtl. mögliche Bestimmungen absichern, um im Falle eines Rechtsstreites nicht doch noch zahlen zu müssen. Aber in diesem Zusammenhang ist das für mich absolut unverständlich.
Doris Wolf (asker) May 23, 2011:
Um meine Frage nochmals zu präzisieren:
Die inhaltliche Unklarheit ist für mich nur deshalb gegeben, weil ja die Sprechzeiten schon klar eingegrenzt sind (Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr, außer an Feiertagen). Gerade deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass es außerdem noch Zeiten geben sollte, die gesetzlich verboten sind, wo ja schon alle Zeiten, die dafür in Frage kämen ausgeschlossen sind (Nacht, Wochenende, Feiertage...) Wenn die Telefone grundsätzlich rund um die Uhr besezt wären, würde ich besser verstehen, dass extra auf gesetzliche Verbote hingewiesen werden muss. Aber vielleicht ist das eine Standardformulierung, die einfach übernommen wurde.
Doris Wolf (asker) May 23, 2011:
Guten Morgen,
vielen Dank an alle. Ich wollte gern klar stellen, dass es sich mit Sicherheit hier nicht um eine Sex-Hotline handelt:)
Einen schönen Tag!
belitrix May 22, 2011:
Hallo Doris Das lässt mir jetzt echt keine Ruhe - kannst Du den Auftraggeber fragen, was er damit meint?
belitrix May 22, 2011:
Das muss mir erst mal jemand erklären gesetzlich verboten ... kenne ich überhaupt nicht für einen Telefondienst auf Deutsch. Es sei denn, dass hier unlautere Dienste am Werk sind. Ich gehe von einer telefonischen Erreichbarkeit Montags bis Freitags von 9 bis 18 h außer an den gesetzlichen Feiertagen aus. Wer sollte hier denn gesetzlich oder durch Erlass was anderes bestimmen?
Doris Wolf (asker) May 22, 2011:
Olivier, avec ce fournisseur dont je ne mentionne pas le nom évidemment, c'est tout à fait possible, donc pas si bizarre que ca!
Merci à tous et bonne soirée!
Marc Nager (X) May 22, 2011:
Einverstanden mit Olivier. "jour chômé" wird in der Schweiz normalerweise nicht verwendet.
Olivier Blanc May 22, 2011:
Bizarre Le fournisseur a copié un document français! L'expression "jour chômé" n'est pas utilisée en Suisse! L'expression "sauf interdiction…" semble usuelle de France, mais inconnue en Suisse!
Ruth Wöhlk May 22, 2011:
Vielleicht weil in der Sparte Sonntags- und Feiertagsarbeit nicht erlaubt ist?

Proposed translations

7 heures
Selected

(ausser an Feiertagen) und wenn gesetzlich verboten.

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Note added at 14 Stunden (2011-05-22 22:11:48 GMT)
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Es kann gesetzlich zu gewissen Zeiten aus arbeitsrechtlichen Gründen oder aus Gründen, die dem OR (Obligationenrecht) entspringen verboten sein (hängt stark von der Dienstleistung ab). Wenn die Dienstleistung "nur" aus telefonischem Marketing, Verkauf oder Partnersuche-, Sexhotlines besteht gibt es in der Schweiz ziemlich strenge Vorschriften zum Schutze der verschiedenen Parteien (hauptsächlich Arbeitsnehmer bzw. Hotline-Verkäufer(innen).

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Note added at 14 Stunden (2011-05-22 22:17:56 GMT)
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Oft machen es sich allerdings auch die Dienstleister in der Romandie sehr einfach und sie stehen halt einfach nur zu bestimmten Zeiten für ihre Kunden zur Verfügung. In der (West-)Schweiz wird das als normal empfunden. In der Deutschschweiz weniger, aber auch dort trifft man solche Praktiken an.
Note from asker:
Vielen Dank, aber wann und warum ist es gesetzlich verboten?
Nochmal vielen Dank!
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke für die ausführliche Erklärung!"
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