Glossary entry (derived from question below)
français term or phrase:
sauf interdiction législative ou règlementaires
allemand translation:
(ausser an Feiertagen) und wenn gesetzlich verboten.
Added to glossary by
Marc Nager (X)
May 22, 2011 07:37
13 yrs ago
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français term
sauf interdiction législative ou règlementaires
français vers allemand
Autre
Droit (général)
Telefonsprechzeiten
Guten Morgen,
es geht hier um die telefonischen Sprechzeiten eines Dienstleisters in der Schweiz:
"L'accueil téléphonique est ouvert du lundi au vendredi, de 9h00 à 18h00. (*)
(*) Hors jours légalement chômes et / ou fériés et sauf interdiction législative ou règlementaires."
Bis zu "interdiction législative" ist mir alles völlig klar. Ich habe es vorläufig mit "gesetzlich vorgeschriebene Sperrzeiten" übersetzt, weiß aber nicht, ob es das gibt bzw. was genau das ist. Warum sollte der Gesetzgeber einem Dienstleister verbieten, für seine Kunden telefonisch erreichbar zu sein?
Danke für Euere Erleuchtungen:)
(PS: Das "s" bei règlementaires steht wirklich so im Text, es dürfte ein Druckfehler sein.)
es geht hier um die telefonischen Sprechzeiten eines Dienstleisters in der Schweiz:
"L'accueil téléphonique est ouvert du lundi au vendredi, de 9h00 à 18h00. (*)
(*) Hors jours légalement chômes et / ou fériés et sauf interdiction législative ou règlementaires."
Bis zu "interdiction législative" ist mir alles völlig klar. Ich habe es vorläufig mit "gesetzlich vorgeschriebene Sperrzeiten" übersetzt, weiß aber nicht, ob es das gibt bzw. was genau das ist. Warum sollte der Gesetzgeber einem Dienstleister verbieten, für seine Kunden telefonisch erreichbar zu sein?
Danke für Euere Erleuchtungen:)
(PS: Das "s" bei règlementaires steht wirklich so im Text, es dürfte ein Druckfehler sein.)
Proposed translations
(allemand)
3 | (ausser an Feiertagen) und wenn gesetzlich verboten. |
Marc Nager (X)
![]() |
Change log
May 27, 2011 12:47: Marc Nager (X) Created KOG entry
Proposed translations
7 heures
Selected
(ausser an Feiertagen) und wenn gesetzlich verboten.
--
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Note added at 14 Stunden (2011-05-22 22:11:48 GMT)
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Es kann gesetzlich zu gewissen Zeiten aus arbeitsrechtlichen Gründen oder aus Gründen, die dem OR (Obligationenrecht) entspringen verboten sein (hängt stark von der Dienstleistung ab). Wenn die Dienstleistung "nur" aus telefonischem Marketing, Verkauf oder Partnersuche-, Sexhotlines besteht gibt es in der Schweiz ziemlich strenge Vorschriften zum Schutze der verschiedenen Parteien (hauptsächlich Arbeitsnehmer bzw. Hotline-Verkäufer(innen).
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Note added at 14 Stunden (2011-05-22 22:17:56 GMT)
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Oft machen es sich allerdings auch die Dienstleister in der Romandie sehr einfach und sie stehen halt einfach nur zu bestimmten Zeiten für ihre Kunden zur Verfügung. In der (West-)Schweiz wird das als normal empfunden. In der Deutschschweiz weniger, aber auch dort trifft man solche Praktiken an.
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Note added at 14 Stunden (2011-05-22 22:11:48 GMT)
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Es kann gesetzlich zu gewissen Zeiten aus arbeitsrechtlichen Gründen oder aus Gründen, die dem OR (Obligationenrecht) entspringen verboten sein (hängt stark von der Dienstleistung ab). Wenn die Dienstleistung "nur" aus telefonischem Marketing, Verkauf oder Partnersuche-, Sexhotlines besteht gibt es in der Schweiz ziemlich strenge Vorschriften zum Schutze der verschiedenen Parteien (hauptsächlich Arbeitsnehmer bzw. Hotline-Verkäufer(innen).
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Note added at 14 Stunden (2011-05-22 22:17:56 GMT)
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Oft machen es sich allerdings auch die Dienstleister in der Romandie sehr einfach und sie stehen halt einfach nur zu bestimmten Zeiten für ihre Kunden zur Verfügung. In der (West-)Schweiz wird das als normal empfunden. In der Deutschschweiz weniger, aber auch dort trifft man solche Praktiken an.
Note from asker:
Vielen Dank, aber wann und warum ist es gesetzlich verboten? |
Nochmal vielen Dank! |
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Danke für die ausführliche Erklärung!"
Discussion
Belitrix, die Idee mit der Ausnahme finde ich gut, ich werde jetzt schauen, was am besten passt! Danke.
Ich meine dass "Ausnahmen" das so unpräzise wie möglich ausdrücken könnte um alle juristischen Bedenken auszuschließen.
Die inhaltliche Unklarheit ist für mich nur deshalb gegeben, weil ja die Sprechzeiten schon klar eingegrenzt sind (Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr, außer an Feiertagen). Gerade deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass es außerdem noch Zeiten geben sollte, die gesetzlich verboten sind, wo ja schon alle Zeiten, die dafür in Frage kämen ausgeschlossen sind (Nacht, Wochenende, Feiertage...) Wenn die Telefone grundsätzlich rund um die Uhr besezt wären, würde ich besser verstehen, dass extra auf gesetzliche Verbote hingewiesen werden muss. Aber vielleicht ist das eine Standardformulierung, die einfach übernommen wurde.
vielen Dank an alle. Ich wollte gern klar stellen, dass es sich mit Sicherheit hier nicht um eine Sex-Hotline handelt:)
Einen schönen Tag!
Merci à tous et bonne soirée!