Glossary entry

French term or phrase:

concepteur de l'ouvrage

German translation:

dass der Bauherr in Bezug auf das Bauwerk das letzte Wort hat

Added to glossary by ni-cole
Jul 14, 2006 07:33
18 yrs ago
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French term

concepteur de l'ouvrage

French to German Tech/Engineering Construction / Civil Engineering
Enfin, il faut rappeler que le maître est le *concepteur de l’ouvrage*.

Kontext: Mängel gemäss SIA-Norm 118 / OR 368

Danke schön!

Discussion

Rolf Kern Jul 16, 2006:
Wahrscheinlich ist das Bauen der Hauptgegenstand dieses Textes. Somit würde ich nicht im ganzen Text "Besteller" schreiben, sondern möhlicht bald auf "Bauherr" übergehen, nur nicht gerade hier in dieser zur Diskussion stehenden Konstruktion.
Rolf Kern Jul 16, 2006:
Zur Frage "Besteller" oder "Bauherr" möchte ich sagen, das im OR, dass sich nicht nur auf Bauwerke bezieht, eben "Besteller" steht, in den SIA-Normen jedoch, die sich ausschliesslich auf das Bauen beziehen, der Besteller als "Bauherr" bezeichnet ist.
Rolf Kern Jul 14, 2006:
...verschuldet hat.
Rolf Kern Jul 14, 2006:
...Die dem Besteller bei Mangelhaftigkeit des Werkes gegebenen Rechte fallen dahin, wenn er durch Weisungen, die er entgegen den ausdrücklichen Abmahnungen des Unternehmers über die Ausführung erteilte oder auf andere Weise die Mängel selbst...
Rolf Kern Jul 14, 2006:
...Kein Mangel ist ein vertragswidriger Zustand des Werkes, den ausschliesslich der Bauherr ...verschuldet hat (Selbstverschulden, OR 369). Also geht es um OR 369! Und dort steht:...
Rolf Kern Jul 14, 2006:
Hier stimmt einiges nicht. Der Bauherr/Besteller (nach SIA 118 bzw. OR 368) ist keineswegs der "Verfasser des Bauwerks" ("Werkes" nach SIA 118 und OR). In meiner (alten) Ausgabe von SIA 118 steht:...
FredP Jul 14, 2006:
J'ai eu cette norme entre les mains il y a qq temps. Il me semble que l'allemand parlait de "Planer" (un peu à toutes les sauces, d'ailleurs).
ni-cole (asker) Jul 14, 2006:
Sorry, war gar wenig Kontext. Es geht darum, wer für die Mängel verantwortlich ist. Nächster Satz: Par conséquent, d’éventuels défauts de conception dans le choix de la solution retenue et dans l’application de celle-ci sont également le fait du maître, qui a opté pour une solution comportant plus de risques, pour des questions d’économie.

Proposed translations

12 hrs
French term (edited): que le maître est le concepteur de l'ouvrage
Selected

dass der Bauherr in Bezug auf das Bauwerk das letzte Wort hat

Aufgrund meiner anderso dargelegten Überlegungen ergibt sich diese Lösung

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Note added at 2 Tage6 Stunden (2006-07-16 14:21:47 GMT)
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Weitere Varianten, die im Sinne des Autors sein könnten:
"... dass es schlussendlich der Bauherr ist, der das Bauwerk so oder so haben will" [...und dass er dann für Mängel selber haftet, wenn diese seine Sonderwünsche als Ursache haben].
"...dass schliesslich der Bauherr der Schöpfer des Bauwerkes ist [...auch wenn er es durch andere Erstellen lässt, und deshalb für Mänge infolge von Sachen, die er trotz Abraten der Erbauer bauen lassen wollte, selber haftet]
Note from asker:
Danke schön! Bin mit den Überlegungen einverstanden, habe aber doch noch ein kleines Problem: Bis dahin habe ich immer "maître" mit "Besteller" übersetzt (und will das so belassen) und dann fragt man sich hier wer ist dann dieser Bauherr... Wenn ich aber schreiben würde "dass der Besteller der Bauherr ist", ist der Satz dann überhaupt aussagekräftig? Oder vielleicht "dass der Besteller als Bauherr in Bezug auf das Werk usw."?
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen herzlichen Dank! Ich hatte mich zu sehr ans OR orientiert (betr. Besteller), werde das dementsprechend ändern."
35 mins

Entwurfsverfasser

nach dt. Baurecht dafür verantwortlich, dass Entwurf dem Baurecht entspricht, i. d. R. der Architekt.
Ich gebe allerdings nur ein "hoch", da ich den Gesamtkontext nicht kenne

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Note added at 1 Stunde (2006-07-14 08:36:25 GMT)
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Nach dem Kontext und dem Hinweis von thecoral: Der "Fachplaner" wird für spez. Aufgaben herangezogen, die der E. nicht erbringen kann (z. B. Haustechnik, Statik, Umweltschutz) - "Planer" allein ist eher in der Städteplanung gebräuchlich. Hier könnte evtl. auch "Fachplaner" stehen, aber der E. ist für den Entwurf haftbar. Würde in Anmerkunge darauf hinweisen.
Peer comment(s):

neutral Rolf Kern : Vorsicht! Es handelt sich hier um ausgesprochen schweizerische Verhältnisse und nicht um dt. Baurecht! Der "maître" ist nach SIA 118 der "Bauherr", und nach OR 368 der "Besteller", und diese sind sicher keine "Entwurfsverfasser".
11 hrs
Danke für die vielen Infos. Habe mich in der Kürze nicht auf CH-Recht bezogen
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