Glossary entry (derived from question below)
French term or phrase:
concepteur de l'ouvrage
German translation:
dass der Bauherr in Bezug auf das Bauwerk das letzte Wort hat
Added to glossary by
ni-cole
Jul 14, 2006 07:33
18 yrs ago
1 viewer *
French term
concepteur de l'ouvrage
French to German
Tech/Engineering
Construction / Civil Engineering
Enfin, il faut rappeler que le maître est le *concepteur de l’ouvrage*.
Kontext: Mängel gemäss SIA-Norm 118 / OR 368
Danke schön!
Kontext: Mängel gemäss SIA-Norm 118 / OR 368
Danke schön!
Proposed translations
(German)
4 | dass der Bauherr in Bezug auf das Bauwerk das letzte Wort hat |
Rolf Kern
![]() |
4 | Entwurfsverfasser |
Bernd Weiss
![]() |
Proposed translations
12 hrs
French term (edited):
que le maître est le concepteur de l'ouvrage
Selected
dass der Bauherr in Bezug auf das Bauwerk das letzte Wort hat
Aufgrund meiner anderso dargelegten Überlegungen ergibt sich diese Lösung
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Note added at 2 Tage6 Stunden (2006-07-16 14:21:47 GMT)
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Weitere Varianten, die im Sinne des Autors sein könnten:
"... dass es schlussendlich der Bauherr ist, der das Bauwerk so oder so haben will" [...und dass er dann für Mängel selber haftet, wenn diese seine Sonderwünsche als Ursache haben].
"...dass schliesslich der Bauherr der Schöpfer des Bauwerkes ist [...auch wenn er es durch andere Erstellen lässt, und deshalb für Mänge infolge von Sachen, die er trotz Abraten der Erbauer bauen lassen wollte, selber haftet]
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Note added at 2 Tage6 Stunden (2006-07-16 14:21:47 GMT)
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Weitere Varianten, die im Sinne des Autors sein könnten:
"... dass es schlussendlich der Bauherr ist, der das Bauwerk so oder so haben will" [...und dass er dann für Mängel selber haftet, wenn diese seine Sonderwünsche als Ursache haben].
"...dass schliesslich der Bauherr der Schöpfer des Bauwerkes ist [...auch wenn er es durch andere Erstellen lässt, und deshalb für Mänge infolge von Sachen, die er trotz Abraten der Erbauer bauen lassen wollte, selber haftet]
Note from asker:
Danke schön! Bin mit den Überlegungen einverstanden, habe aber doch noch ein kleines Problem: Bis dahin habe ich immer "maître" mit "Besteller" übersetzt (und will das so belassen) und dann fragt man sich hier wer ist dann dieser Bauherr... Wenn ich aber schreiben würde "dass der Besteller der Bauherr ist", ist der Satz dann überhaupt aussagekräftig? Oder vielleicht "dass der Besteller als Bauherr in Bezug auf das Werk usw."? |
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Vielen herzlichen Dank! Ich hatte mich zu sehr ans OR orientiert (betr. Besteller), werde das dementsprechend ändern."
35 mins
Entwurfsverfasser
nach dt. Baurecht dafür verantwortlich, dass Entwurf dem Baurecht entspricht, i. d. R. der Architekt.
Ich gebe allerdings nur ein "hoch", da ich den Gesamtkontext nicht kenne
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Note added at 1 Stunde (2006-07-14 08:36:25 GMT)
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Nach dem Kontext und dem Hinweis von thecoral: Der "Fachplaner" wird für spez. Aufgaben herangezogen, die der E. nicht erbringen kann (z. B. Haustechnik, Statik, Umweltschutz) - "Planer" allein ist eher in der Städteplanung gebräuchlich. Hier könnte evtl. auch "Fachplaner" stehen, aber der E. ist für den Entwurf haftbar. Würde in Anmerkunge darauf hinweisen.
Ich gebe allerdings nur ein "hoch", da ich den Gesamtkontext nicht kenne
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Note added at 1 Stunde (2006-07-14 08:36:25 GMT)
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Nach dem Kontext und dem Hinweis von thecoral: Der "Fachplaner" wird für spez. Aufgaben herangezogen, die der E. nicht erbringen kann (z. B. Haustechnik, Statik, Umweltschutz) - "Planer" allein ist eher in der Städteplanung gebräuchlich. Hier könnte evtl. auch "Fachplaner" stehen, aber der E. ist für den Entwurf haftbar. Würde in Anmerkunge darauf hinweisen.
Peer comment(s):
neutral |
Rolf Kern
: Vorsicht! Es handelt sich hier um ausgesprochen schweizerische Verhältnisse und nicht um dt. Baurecht! Der "maître" ist nach SIA 118 der "Bauherr", und nach OR 368 der "Besteller", und diese sind sicher keine "Entwurfsverfasser".
11 hrs
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Danke für die vielen Infos. Habe mich in der Kürze nicht auf CH-Recht bezogen
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Discussion