Glossary entry

English term or phrase:

small claims track

German translation:

Bagatellklage

Added to glossary by Doris Moreau
Feb 2, 2011 08:25
14 yrs ago
10 viewers *
English term

small claims track

English to German Law/Patents Law (general) Klageverfahren
Guten Morgen,

weiß jemand, wie man small claims track, fast track or multi-track übersetzt?

Der ganze Satz heißt:

The information you give on the form will help a judge decide whether your case should be dealt with in the **small claims track, fast track or multi-track**.

Er steht in einem Response Pack, das Antragstellern und Antragsgegner zum Ausfüllen im Falle eine Geldforderung zugesendet wird.

Nach bisherigen Recherchen erfolgt die Unterteilung nach der Höhe der Geldforderung

bis 200 GPB small claim
bis 25.000 fast track
und darüber multi-track.

Mir fehlt nun der richtige "Terminus technicus".

Danke vorab an alle
Doris
Change log

Feb 6, 2011 10:29: Doris Moreau Created KOG entry

Discussion

@ Hans Das ueberrascht mich dass das so im Dietl steht. Tja, dann sind alle Verfahren vor einem deutschen AG Bagatellverfahren, denn die Gerichts- und Anwaltskosten koennten (und tun es oft) den Streitwert ueberschreiten.

Aber ist ja auch egal jetzt, Asker hat sich bereits entschieden.

Cheers fuers Nachschlagen.
Hans G. Liepert Feb 2, 2011:
@Albert steht auch bei Dietl so (klar, ist keine Bibel, aber meist wahr)
Hans G. Liepert Feb 2, 2011:
@Albert: Den Begriff Bagatelle würde ich nicht so eng sehen: GBP 5.000 sind wenig, wenn ich den Aufwand sehe, der dafür betrieben werden muss (Kläger, Beklagter, jeweils mit entsprechendem Aufwand an Zeit, 2 Rechtsanwälte, 1 Richter, evtl Protokollführer, mehrere Ordner Korrespondenz unter Einschaltung von mindestens 2 Sekretärinnen, Bereitstellung zweier Kanzleiräume, Bereitstellung Gerichtssaal, Bearbeitung bei Gericht usw.)
Wenn Du die ganzen Gebühren und Auslagen, Zeitverlust usw. zusammenrechnest, dann kommst Du auf Kosten, mit denen verglichen selbst der Höchstbetrag von 5k Pfund eine Bagatelle ist.
Für den Kläger natürlich nicht, da magst Du Recht haben.
Gudrun Wolfrath Feb 2, 2011:
@Doris: Ja, das Pro und Kontra ist immer wieder interessant. Den Link hatte ich schon genannt, wie mir gerade auffällt.
Doris Moreau (asker) Feb 2, 2011:
Zur Diskussion http://ec.europa.eu/civiljustice/case_to_court/case_to_court...

Unter diesem Link habe ich Übersetzung gefunden, die ich auch verwendet habe, nämlich: Bagatellverfahren, Schnellverfahren und mehrstufiges Verfahren für small claims track, fast-track und multi-track.

In dem Text ging es vor allem darum, dass die in Deutschland ansässige Beklagte Firma versteht, was Sie mit dem Antwortsatz alles tun muss.

Es ist also nicht kriegsentscheidend, ob die Summe, um die es geht eine Bagatelle ist oder nicht; sie ist es im Übrigen auch nicht da es um über 20.000 GBP geht.

Danke für Eure lebhafte Diskussion.
Grüße

Doris
Gudrun Wolfrath Feb 2, 2011:
Vielen Dank, auch mir ist das Wort Bagatelle bekannt. Rege doch die EU an, ihre Terminologie zu ändern.
Weil er nicht passt, ausserdem ist small claims eben fuer Pivate,nicht fuer Unternehmen, daher kann man nicht darauf verweisen, das Gerichte mit grossen Summen zu tun haben und in diesem Rahmen £4999 eine Bagatelle ist.

Ueberall sonst, im Schadensersatzrecht, im Strafrecht, verweist das Wort 'Bagatell' auf den Umstand, dass GAR KEIN ANSPRUCH entstanden ist. Warum die EU das Wort Bagtell benutzt weiss ich nicht und finde es auch falsch.

http://de.thefreedictionary.com/Bagatelle
Gudrun Wolfrath Feb 2, 2011:
Wenn es einen gängigen deutschen Begriff gibt, warum ihn nicht verwenden? Das heißt nicht, dass der englische (vor allem in erläuternden Texten) niemals auftaucht.
Und die Summe ist sicher gering im Vergleich zu anderen. Von meinem 'privaten' Maßstab gehe ich da nicht aus, bin ja kein Mammutunternehmen o.ä.
Verzeihung 'geringfuegige Forderungen'
Nur der erste Link spricht von 'Bagatell'

die anderen sprechen vom small-claims-Verfahren oder von Verfahren ueber geringfuegige Summen (was ich auch fuer abwegig halte)
Gudrun Wolfrath Feb 2, 2011:
Albert, sieh dir doch meinen nachgelieferten Link an bezüglich der Beträge. Für mich ist die Summe keine Bagatellsumme, aber für das entsprechende Gericht läuft das eben unter Bagatellsumme. Andere Gerichte haben mit ganz anderen Summen zu tun...
Ich habe gerade weder Dietl noch Romain zur Hand
PONS finde ich so la la. Wenn es im Dietl oder im Romain stuende, muesste man es akzeptieren (obwohl, warum eigentlich?) aber ich wette da steht was anderes, oder gar nichts. Ist £4999 fuer dich ein Bagatelbetrag? Also fuer mich nicht.
Gudrun Wolfrath Feb 2, 2011:
hat auch keiner behauptet gehe vom PONS aus, der ziemlich zuverlässig ist
und es heisst auch nicht 'eben so' nur weil es im ProZ KudoZ Glossar so steht
Doris Moreau (asker) Feb 2, 2011:
Sehr hilfreicher Hinweis Hallo, Karin,

Dein Link war für die gesamte Übersetzung sehr hilfreich.
Vielen Dank.
Grüße Doris

Proposed translations

-1
25 mins
Selected

Bagatellklage

http://ec.europa.eu/civiljustice/case_to_court/case_to_court...

small claims sind Bagatellsachen

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Note added at 2 Stunden (2011-02-02 10:49:23 GMT)
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Link zu den Summen:
http://books.google.de/books?id=6RzkMmh7fPcC&pg=PA240&lpg=PA...

--------------------------------------------------
Note added at 2 Stunden (2011-02-02 11:08:28 GMT)
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http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2006/Verordnungse...

auch hier ist von Bagatellverfahren (wahlweise Verfahren über geringfügige Forderungen) die Rede
Peer comment(s):

disagree Albert Fischer (Dipl. Jur., LL.B., BDÜ) : £4999 = Bagatell? http://de.thefreedictionary.com/Bagatelle
1 hr
heißt eben so
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Habe mich für diese Antwort entschieden."
+1
2 hrs

nicht uebersetzen

Es gibt kein Aequivalent fuer 'small claims track' in Deutschland, in der BRD ist eine Klage entweder unter €5.000, dann AG, oder darueber und kein Miet- oder Familienrecht, dann LG. Der Richter kann die Klage nicht an ein "Bagatellgericht" verweisen.

Im uebrigen gilt fuer small claims auch die £5.000-Grenze, siehe Link. Daher ist der Begriff 'Bagatell' voellig unangebracht.

--------------------------------------------------
Note added at 2 hrs (2011-02-02 10:44:13 GMT)
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Nicht uebersetzen und kurz den Link in einer Fussnote zusammenfassen ist m.E. der beste Weg.

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Note added at 3 hrs (2011-02-02 11:28:41 GMT)
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http://de.thefreedictionary.com/Bagatelle
Peer comment(s):

agree AllegroTrans
1 hr
Something went wrong...
7 hrs

vereinfachtes und beschleunigtes Verfahrensweg (small claims track)

...und zwar mit dem englischen Begriff in Klammern, um klarzustellen, was gemeint ist.

Mein Vorschlag basiert auf die von Dietl/Lorenz (6. Aufl.) vorgeschlagene Übersetzung für "small claims procedure" (siehe S. 776, wo folgendes steht: "Br vereinfachtes und beschleunigtes Prozeßverfahren (betriff Ansprüche mit Streitwerten von nicht über GBP 500, die von einem Schiedsrichter entschieden werden)."

Vielleicht kann man so das Problem mit "Bagatellsache," die Dietl als Übersetzung für "small claims" vorschlägt, umgehen.

Übrigens hat Black's Law Dictionary (8. Aufl.) folgende Definition für "small claims": "A claim for damages at or below a specified monetary amount. See small-claims court under COURT" (siehe S. 1423). Unter "small-claims court" findet man bei Black's folgende Definition: "A court that informally and expeditiously adjudicates claims that seek damages below a specified monetary amount, usu. claims to collect small accounts or debts. — also termed small-debts court; conciliation court."

Daher glaube ich, dass man diesen (meinen) Übersetzungsvorschlag sowohl für amerikanische also auch britische Texte verwenden kann.
:)

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Note added at 7 hrs (2011-02-02 16:08:59 GMT)
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Mein Vorschlag sollte natürlich "vereinfachter und beschleunigter Verfahrensweg" heißen (ich hatte zunächst nur "Verfahren" im Kopf, als ich anfing, meinen Vorschlag zu schreiben). ;)
Something went wrong...
3 days 13 hrs

Mahnklage

Für kleine Streitwerte sehen die meisten Jurisdiktionen vereinfachte, beschleunigte Verfahren vor.
Die mahnklage enthält einen vom Kläger begehrten Urteilstext, der rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn der Beklagte sich innerhalb einer best. Frist nicht dagegen äußert, also bestreitet.
(Im Besteitungsfall eröffnet das Gericht das reguläre Verfahren.)
Something went wrong...
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