Glossary entry

English term or phrase:

bad faith conduct

German translation:

unredliches Verhalten (/wider Treu und Glauben)

Added to glossary by Barbara von Ahlefeldt-Dehn
Apr 28, 2010 16:46
14 yrs ago
4 viewers *
English term

bad faith conduct

English to German Law/Patents Law: Contract(s)
Kontext: Appartment einer amerikanischen Co-Op soll verkauft werden. Die Gesellschaft muss die Transaktion und den Käufer genehmigen.

Ganzer Satz:
In the event of a denial other than for Purchaser's ***bad faith conduct***, this contract shall be deemed cancelled.

Discussion

Barbara von Ahlefeldt-Dehn (asker) May 6, 2010:
Ich möchte mich hiermit bei allen, die sich an der Klärung des Begriffs beteiligten, bedanken. Letztendlich habe ich mich für Peters Antwort entschieden, da diese im gesamten Kontext m. E. am besten passte.
Peter Sass Apr 30, 2010:
Andere Quelle als Google? Ich sehe die Diskussion geht munter weiter, aber leider scheinen wir etwas aneinander vorbei zur reden. Ich würde mich ja überzeugen lassen, dass ‚böswillig’ eine Übersetzungsalternative für bad faith darstellt, wenn sich denn dafür tatsächlich eine autoritative Quelle finden ließe. Aber das ist nach meinen Recherchen eben nicht der Fall. Der bloße Verweis darauf, dass ‚böswillig’ im Vertragsrecht ‚vorkommt’ und man es bei Google finden kann, erscheint mir, nun ja, nicht überzeugend. Ich finde den Ansatz grundsätzlich nicht hilfreich, zuvorderst nach einer linguistischen Entsprechung zu suchen, mit der Präferenz etwa danach, welcher Begriff – böswillig, -gläubig, wider Treu und Glauben – nun ‚stärker’ oder ‚schwächer’ sei. Denn damit bleiben die divergierenden rechtlichen Bedeutungen außer acht, die nun mal nicht sprachlich, sondern per jur. Konvention bestimmt sind. Erkaas Hinweis bringt das auf den Punkt: Wenn für 'bad faith' als Tatbestand lt. Hans eine absichtl./vorsätzl. Schädigung im Strafrechtskontext (Betrug) angenommen wird, engt das den Sachverhalt viel zu stark ein und schließt ein nicht-vorsätzliches Verhalten aus. Vertrags- und treuwidriges Verhalten umfasst viel mehr.
erkaa Apr 29, 2010:
Na gut, also doch böse Absicht... Möge Barbara entscheiden. Ich würde in diesem Fall dennoch bei einer vorsichtigeren Formulierung bleiben - aus den angegebenen Gründen.
Hans G. Liepert Apr 29, 2010:
@erkaa: der englische Begriff bad faith steht sogar im Zusammenhang mit Betrug (Schäfer: involves actual and constructive fraud) - es geht also wirklich nicht um üble Nachrede oder Verleumdung
erkaa Apr 29, 2010:
Danke für den Kontext, Barbara. Offensichtlich wird "bad faith" nicht näher erläutert. Ich wäre dennoch vorsichtig mit "böswillig", zumal das Englische normalerweise keineswegs vor Begriffen wie "malicious", "fraudulent" o.Ä. zurückschreckt, und neige eher zu Peters Vorschlag in Richtung "nicht nach Treu und Glauben handelnd". Das setzt etwas weniger böse Absicht voraus.
Barbara von Ahlefeldt-Dehn (asker) Apr 29, 2010:
@ erkaa Zur Erläuterung des Hintergunds: Es wurde ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen, der jedoch nur dann rechtswirksam wird, wenn die Co-Op dem Antrag zustimmt, also mit dem Käufer einverstanden ist.
Der Käufer musste eine Anzahlung leisten, die er im Falle, dass die Gesellschaft dem Antrag nicht stattgibt, zurückerhält. Wird der Antrag jedoch aufgrund seines "bad faith conducts" abgelehnt, bekommt er diese nicht zurück. D.h. der Vertrag wird dann nicht einfach aufgehoben, sondern er ist rechtswirksam und die diversen Kündigungsklauseln finden Anwendung. So jedenfalls habe ich den Zusammenhang bisher verstanden. Allerdings bin ich mit der Übersetzung erst bis zur Hälfte durch.
erkaa Apr 29, 2010:
Barbara, letztlich musst natürlich du entscheiden, was sinnvoll ist. Im Satz heißt es außerdem "denial OTHER THAN for... bad faith conduct" - wird denn der Begriff im Text überhaupt nicht näher spezifiziert?
Barbara von Ahlefeldt-Dehn (asker) Apr 29, 2010:
@ erkaa Meines Erachtens passt das gar nicht in den Kontext. Es muss bei der Co-Op ein Antrag gestellt werden, dass der Verkäufer seine Dauernutzungsrechte an dem Appartement und seine Anteile an der Gesellschaft (Co-Op) an den genannten Käufer verkaufen darf. Die Gesellschaft hat das Recht, einen potentiellen Käufer abzulehnen und dem Antrag nicht stattzugeben. Darauf bezieht sich "denial".
erkaa Apr 29, 2010:
"Bösgläubiger Erwerb": "nach §§ 932 ff. BGB Erwerb, bei dem der Erwerber weiß oder nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht weiß, dass der Veräußerer nicht Eigentümer der Sache ist" laut http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/boesglaeubige... Passt also durchaus in diesen Kontext. Die Frage ist wohl, worauf sich "denial" bezieht.
Katja Schoone Apr 29, 2010:
@ Peter Hier ein Link zur Verwendung von böswillig im Vertragsrecht. Arglistig und Unredlich sind m. E. hier zu schwach.

Treu und Glauben im spanischen Vertragsrecht - Google Buchsuche-Ergebnisseite
Christian Eckl - 2007 - Law - 340 Seiten
... ist nicht de buenafe („ser de buena fe"), sondern er handelt böswillig, ... das zu einem moralischen (Un-)Werturteil führt: bloßes äußeres Verhalten ...
books.google.de/books?isbn=3161493001...
Hans G. Liepert Apr 29, 2010:
@Peter Zunächst kommt böswillig auch zB im Vertragsrecht vor - googeln. Die arglistige Täuschung halte ich für ungeeignet, weil es ausser der Täuschung ja auch noch anderes böswilliges Verhalten (conduct) gibt. Bösgläubig ist hier wohl zu schwach - aber ich zweifle, obe es hier rechtsübergreifende Ausdrücke überhaupt gibt: In unserem Perfektionismus wäre uns wohl eine Konkordanz am liebsten
Peter Sass Apr 29, 2010:
@ Katja und Hans Das mag ja durchaus sein, dass 'böswillig' in Strafrechtsnormen steht (allerdings ist für Vertragsrecht das BGB einschlägig, spez. eben §242); ebenso kommt etwa 'arglistige Täuschung' als Rechtsbegriff im Schuldrecht vor. Das hier gemeinte Verhalten ließe sich wohl sprachlich mit 'Böswilligkeit' oder 'Arglist' ebenfalls gut be- oder umschreiben - beides ist also insofern nicht 'falsch'. Mein Hinweis bezog sich jedoch auf die juristisch präzise dt. Entsprechung von 'bad faith' (nirgendwo, auch nicht im Dietl/Lorenz Standard-'Wörterbuch für Recht', findet sich dafür 'böswillig' - kann es sein, dass Du eigentlich passenderweise 'bösgläubig' im Sinn hattest Hans?) und die in Vertragstexten typischerweise gebrauchte Formulierung. Der springende Punkt ist m.E., dass für eine Vertragsübersetzung unbedingt der dt. entsprechende Rechtsbegriff benutzt werden sollte, damit der Vertragstext mithilfe der dazugehörigen Tatbestandsmerkmale möglichst präzise - u. ggf. rechtssystemübergreifend - ausgelegt werden kann. Letzteres meinte ich mit 'unbestimmt'.
Katja Schoone Apr 28, 2010:
@ Peter Tateinstellungsmerkmale als Strafbedürftigkeitskorrektive
von H Niedermair - 1994
Die 3. Variante des § 223b StGB ist nur dann erfüllt, wenn eine Gesundheits- beschädigung durch böswilliges Verhalten eintritt. Eine Mißhandlung von ...
www.reference-global.com/doi/abs/10.1515/zstw.1994.106.2.38...

Proposed translations

+1
32 mins
Selected

unredliches Verhalten (/wider Treu und Glauben)

Da es sich hier um einen Vertragstext handelt, ist wohl weniger ein eher moralischer als speziell der juristische Fachbegriff gemeint:

'(in) bad faith': unredlich, wider Treu und Glauben
(Quelle: Langenscheidt-Fachwörterbuch Recht).

Vgl. "Verhalten, das wider Treu und Glauben erfolgt"
http://www.rechtslupe.de/familienrecht/gefaehrdung-des-kinde...

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Note added at 10 Stunden (2010-04-29 03:03:05 GMT)
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Nach Rücksprache mit befreundetem Anwalt: 'wider Treu und Glauben' (evt. auch 'treuwidrig') ist wohl noch bei Vertragsformulierungen etwas gebräuchlicher und passender als 'unredlich', auch wenn Letzteres ebenfalls zutrifft.

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Note added at 7 Tage (2010-05-06 12:01:16 GMT) Post-grading
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Danke Barabara!
Peer comment(s):

neutral Hans G. Liepert : "böswillig" ist juristisch - siehe deutsches Recht
52 mins
Nichts für ungut Hans, aber mein Hinweis bezog sich eben spez. auf die entsprechende dt. u. typische Vertagsformulierung - siehe Diskussion
agree Gabriella Bertelmann : agree
6 hrs
danke!
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke! Im gesamten Kontext passte diese Übersetzung am besten, auch wenn die anderen Antworten alle durchaus richtig waren. "
+5
3 mins

böswilliges Verhalten

denke ich mal -
Peer comment(s):

agree Sarah Brodacz
4 mins
danke
agree Rolf Keiser
7 mins
danke
neutral Peter Sass : 'Böswillig' scheint mir für einen Vertragstext wie hier zu unbestimmt.
35 mins
"böswillig ist ein feststehender Begriff der Rechtssprache, zB des deutschen Strafrechts (zB § 130 StGB) - was soll daran unbestimmt sein?
agree Katja Schoone : Yep, und für Peter, siehe oben im Diskussionsbereich
2 hrs
danke
agree Annett Hieber
12 hrs
danke
agree lisa79 : ja, "böswillig" und "bösgläubig" sind eindeutig juristische Fachbegriffe
16 hrs
danke
Something went wrong...
+1
13 mins

arglistiges Verhalten

oder vorsätzliches Verhalten

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agree Andrea Melletat
12 hrs
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