Apr 14, 2008 08:43
16 yrs ago
English term

permit defence

English to German Law/Patents Environment & Ecology
US-Begriff, demnach die Genehmigung des Betriebs einer Anlage Abwehr gegen Schadenersatzforderungen für Schäden aus dem Betrieb bietet. Im dt. abzugrenzen gegen state-of-the-art defence = Einwand des Standes der Technik. In KOG und meinen Wbb. habe ich nichts passendes gefunden. Mein Lösungsvorschlag ist bislang: "Einwand des genehmigten Betriebs" oder "Bestandsschutzeinwand". Der Zusammenhang Umelt/Ökologie ist fallbezogen, soll aber nicht ausschließend interpretiert werden.

Discussion

hazmatgerman (X) (asker) Apr 16, 2008:
Bitte um Geduld Bin derzeit noch an anderweitiger Klärung; werde Ergebnis mit Ihren Antworten kombinieren und dann einstellen. Haben Sie bitte also noch etwas Geduld. Und Nachsicht, bitte, für oben "das".
hazmatgerman (X) (asker) Apr 14, 2008:
Sammlung @ Schickenberg: Danke für die Quellen. Insgesamt wäre daraus "Haftungsprivileg" mit Zusatz "Betrieb" denkbar. Mal sehen. @Beckmann: Danke für die zusätzlichen Quellen. "Beschränkung" hielte ich für irreführend, da es m.E. um grundsätzliche und nicht graduelle Freistellung geht. Ein "Haftungsprivileg aufgrund Normalbetriebseinrede" hätte schon was. gruß.
hazmatgerman (X) (asker) Apr 14, 2008:
Räumlicher Geltungsbereich @Beckmann: habe Ihre Anregung verfolgt, finde ausschließlich Quellen in AT. Ich vergaß anzugeben, das Zieljurisdiktion D ist, wo ich Ihren Vorschlag nicht verifizieren konnte. Danke schon mal für die Anregung.

Proposed translations

36 mins
Selected

Normalbetriebseinrede (Haftungsausschluss durch genehmigten Normalbetrieb)

Die „permit defense“ bedeutet einen Haftungsauschluss durch „genehmigten Normalbetrieb“ (Normalbetriebseinrede). Wenn also ein Betrieb alle Vorschriften des Genehmigungsbescheides eingehalten hat und dies nachweist, muss er nach dem derzeitigen Entwurf nicht für Umweltschäden haften. Dies widerspricht jedoch eindeutig der Gefährdungshaftung und dem Verursacherprinzip. Ein sehr kritischer Punkt dabei ist, dass viele Genehmigungen schon vor Jahren erteilt worden sind und nicht mehr dem derzeitigen Stand der Wissenschaft entsprechen.



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Note added at 1 hr (2008-04-14 09:49:31 GMT)
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Die Definition in Klammern kann aber durchaus auch für Deutschland verwendet werden, denke ich. In deutschen Texten wird wohl üblicherweise der englische Begriff verwendet und dann umschrieben, s. z. B. hier
http://www.asstech.com/de/downloads/Umweltschaeden_de.pdf



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Note added at 1 hr (2008-04-14 09:52:20 GMT)
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http://www.leuchte.de/downloads/EG-Umwelthaftungs-Richtlinie...
Hier heißt es:
Haftungsbeschränkungen Bewilligte Emissionen („permit defense“) und

Entwicklungsrisiko („state-of-the-art defense“)
Peer comment(s):

neutral Hans G. Liepert : Der Begriff kommt ausschliesslich in Österreich vor (wie der Marillenschnaps und so vieles andere)
18 mins
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Habe mich für die Kombination entschieden; weil Sie eher antworteten gehen Punkte an Sie, Vielen Dank aber an beide!"
1 hr

s. u.

In dt. Texten scheint das immer umschrieben bzw. annotiert zu werden, z. B. hier:

http://doku.cac.at/u-haftung_2007_tagungsband.pdf
(Vorsicht, auch aus Österreich; Seite 9: Umschreibung (Schreibung "defense"); Seite 18: "Einrede erlaubten Verhaltens")

http://www.umweltjournal.at/index.php?id=202
(Schreibung "permit-defence")

http://www.polixea-portal.de/index.php/ZahlenFakten/Detail/i...
(Kommentar zum Umweltschadensgesetz, also der dt. Umsetzung der Europäischen Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG, in deren Zusammenhang "permit defence" immer wieder auftaucht)

http://www.zeitschrift-fuer-umweltrecht.de/zur/hefte/Aufsatz...
("»Legalisierungswirkung« von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen")

http://www.futurdeleurope.parlament.gv.at/sides/getDoc.do?pu...
(Bezug auf "permit defence" als "Haftungsprivileg")

Sorry, kann keine 1:1-Übersetzung liefern, aber vielleicht helfen die Links.
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