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Jun 19, 2006 18:48
18 yrs ago
11 viewers *
English term
Non-Executive Chairman vs Non-Executive Director
English to German
Bus/Financial
Business/Commerce (general)
Management
Ich habe Probleme mit den Titeln einer Unternehmensführung. Diese besteht aus einem:
"Non-Executive Chairman", "Chief Executive Officer", ""Non-Executive Director" und "Chief Financial Officer".
In dieser Frage geht's mir erst mal um den Unterschied zwischen dem "Non-Executive Chairman" und dem "Non-Executive Director".
Das Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland, ist aber auch in UK und den USA aktiv.
Die anderen beiden Begriffe stelle ich dann in zwei anderen Fragen... sonst gibt's Ärger mit dem Moderator ;-)
Vielen Dank für Eure Hilfe.
"Non-Executive Chairman", "Chief Executive Officer", ""Non-Executive Director" und "Chief Financial Officer".
In dieser Frage geht's mir erst mal um den Unterschied zwischen dem "Non-Executive Chairman" und dem "Non-Executive Director".
Das Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland, ist aber auch in UK und den USA aktiv.
Die anderen beiden Begriffe stelle ich dann in zwei anderen Fragen... sonst gibt's Ärger mit dem Moderator ;-)
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Proposed translations
(German)
3 -1 | nicht-exekutiver Vorsitzender/Direktor |
Monika Leit
![]() |
3 -1 | nebenberuflicher Vorsitzender/nebenberuflicher Direktor |
LegalTrans D
![]() |
Proposed translations
-1
11 hrs
nicht-exekutiver Vorsitzender/Direktor
Grundsätzlich hat Hans Recht. Wenn dir, bzw. dem Auftraggeber das aber alles "zu englisch" ist, wäre dies eine Alternative.
Peer comment(s):
disagree |
Lilli Translate
: hat Recht? Schweizer Verwaltungsrat bei einer deutschen Firma? Haftung? Wer fragt danach? Volkmar hat seine Meinung sehr gut erklärt. Mit Sicherheit kein Aufsichtsratsmitglied - das wirst du wissen!
1 day 10 hrs
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Liebe Lilli, lies die Antworten richtig, bevor du kommentierst. Hier kann vieles gemeint sein, aber mit Sicherheit kein Aufsichtsratsmitglied!//Ganz sicher!
|
-1
1 hr
nebenberuflicher Vorsitzender/nebenberuflicher Direktor
Dietl/Lorenz beschreibt die beiden Positionen als zu einem aufsichtsführenden Germium gehörig; demnach entspräche die Position des non-executive chairman, der also keine Rolle in der Geschäftsführung spielt, der des Aufsichtsratsvorsitzenden. Ein non-executive director wäre dann ein in einem Aufsichtsratsgremium sitzender Direktor, also in etwa das Mitglied eines Aufsichtsrats - mit allen Vorbehalten.
Auf jeden Fall ist klar, dass die genannten Personen nicht in die Unternehmensführung eingreifen - sie sind ja non-executive, also nicht geschäftsführend - sondern vielmehr die Geschäftsführung überwachen.
Der Vorschlag des "nebenberuflichen" Vorsitzenden/Direktors stammt aus dem Dietl/Lorenz. Ich würde die Positionen je nach Kontext wahrscheinlich anders benennen, aber das ist meine persönliche Ansicht.
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Note added at 12 hrs (2006-06-20 07:04:20 GMT)
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Zur Meinung von Carmen und Silvia: Auch ich habe zunächst die Frage nicht richtig gelesen. Da steht nämlich in der Erläuterung: "Das Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland...". Meint ihr ernsthaft, dass man die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden und eines Mitglieds des Aufsichtsrats eines Unternehmens mit Sitz in Deutschland - denn um die scheint es sich ja zu handeln - auf Englisch belassen muss?
Nachdem meine Antwort oben nicht gut überlegt war, UND SOFERN ES AUS DEM ZUSAMMENHANG HER ZULÄSSIG IST, werfe ich eine neue Antwort in den Ring: AUFSICHTSRATSVORSITZENDER bzw. MITGLIED DES AUFSICHTSRATS.
Auf jeden Fall ist klar, dass die genannten Personen nicht in die Unternehmensführung eingreifen - sie sind ja non-executive, also nicht geschäftsführend - sondern vielmehr die Geschäftsführung überwachen.
Der Vorschlag des "nebenberuflichen" Vorsitzenden/Direktors stammt aus dem Dietl/Lorenz. Ich würde die Positionen je nach Kontext wahrscheinlich anders benennen, aber das ist meine persönliche Ansicht.
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Note added at 12 hrs (2006-06-20 07:04:20 GMT)
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Zur Meinung von Carmen und Silvia: Auch ich habe zunächst die Frage nicht richtig gelesen. Da steht nämlich in der Erläuterung: "Das Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland...". Meint ihr ernsthaft, dass man die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden und eines Mitglieds des Aufsichtsrats eines Unternehmens mit Sitz in Deutschland - denn um die scheint es sich ja zu handeln - auf Englisch belassen muss?
Nachdem meine Antwort oben nicht gut überlegt war, UND SOFERN ES AUS DEM ZUSAMMENHANG HER ZULÄSSIG IST, werfe ich eine neue Antwort in den Ring: AUFSICHTSRATSVORSITZENDER bzw. MITGLIED DES AUFSICHTSRATS.
Peer comment(s):
agree |
Lilli Translate
: Aufsichtsratsvorsitzender und Aufsichtsratsmitglied (Unternehmen mit Sitz in Deutschland)
7 mins
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Danke, Lilli. Wenn es tatsächlich um die Organisation in D geht, dann stimme ich Dir absolut zu.
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disagree |
Hans G. Liepert
: in Deutschland gibt es keinen "nebenberuflichen" Vorstand oder Aufsichtsrat. Beide sind Organe der Gesellschaft (der Vorstand sogar recht weitgehend). Zudem ist weder Vorstand noch AR ein 'Beruf'
51 mins
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Interessante Meinung, Hans. Hast aber weder meine Antowrt ("mit allen Vorbehalten") noch die Frage ("Unternehmen hat Sitz in D") so richtig gelesen. Außerdem mache ich einen Unterschied zwischen dem Aufsichtsrat als Organ u. einem Mitglied desselben.
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disagree |
Carmen Berelson
: These terms should be left in English. The corporate structure in Germany it totally different. There is no equivalent for these positions.
1 hr
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disagree |
silvia glatzhofer
: Englisch lassen
10 hrs
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agree |
Allesklar
: Nur auf Englisch lassen, wenn außerhalb Deutschlands, ansonsten nachdenken anstatt sofort zu kapitulieren. Gute Antwort!
489 days
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Discussion
Habe mich entschieden, die Begriffe im Original stehen zu lassen.
Einen schönen Tag noch & viele Grüße, Petra