Nov 21, 2019 07:07
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German term

von (im Kontext)

German Law/Patents Certificates, Diplomas, Licenses, CVs Schreibkonventionen im schweizerischen Deutsch
Kontext aus einer gerichtlichen Urkunde:

"[Name der Person] geb. xx.xx.xxxx, von Warth-Weingingen TG und Herisau AR, [Straße] [PLZ, 8800 Thalwil]"

Da ich die Schreibkonventionen der Schweiz nicht kenne, verstehe ich die Wendung "von Warth-Weingingen TG und Herisau AR" nicht.
Um den Geburtsort kann es sich nicht handeln, da hier zwei Orte/Kantone genannt sind.
Change log

Nov 21, 2019 07:52: Steffen Walter changed "Field" from "Other" to "Law/Patents"

Discussion

Björn Vrooman Nov 21, 2019:
Grüezi Bitte auf diesen KudoZ-Link klicken:
https://www.proz.com/kudoz/german-to-english/law-general/619...

Trotz Eigenwerbung sollte ich darauf hinweisen, dort in der Diskussion meine Beiträge anzusehen (und natürlich die von Thomas); darunter ist auch eine Erklärung, warum es mehr als einen Heimatort geben kann und ob das heutzutage noch bedeutsam ist.

Merci
Andrea Erdmann Nov 21, 2019:
Zustimmung (von einer Nicht-Schweizerin) :-) ... ... in einem Zeugnis hatte ich das mal in der Richtung Französisch>Deutsch, und hatte "originaire de XY" mit "heimatberechtigt in XY" übersetzt, wobei man als Schweizer mehrere Heimatorte haben kann.
Zum Heimatort: https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerort
marion erdin Nov 21, 2019:
Heimatort ich tippe auf den Heimatort bzw. hier die Heimatorte

[Straße] [PLZ, 8800 Thalwil] dürfte der Wohnort sein (wobei PLZ=8800, nicht doppelt aufgeführt)

Warth-Weiningen wäre korrekt (ohne erstes g)
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