Glossary entry (derived from question below)
Romanian term or phrase:
persoană juridică continuatoare
German translation:
juristische Person als Rechtsnachfolgerin/ Nachfolgefirma als juristische Person
Added to glossary by
Bernd Müller (X)
Nov 15, 2011 16:52
12 yrs ago
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Romanian term
persoană juridică continuatoare
Romanian to German
Law/Patents
Law (general)
Dintr-o scrisoare - răspuns a A.V.A.S. către cel care solicită măsuri reparatorii
Context:
Să prezinte ... acte din care să rezulte care este persoana juridică continuatoare a societăţii naţionalizate
Eu presupun că traducerea ar fi "Rechtsnachfolger"- dar mi-ar trebui o conformare, deoarece dicţ. jur. şi Eur-Lex prezintă tot felul de alte traduceri, numai aceasta nu, pt. "Rechtsnachfolger"
Să prezinte ... acte din care să rezulte care este persoana juridică continuatoare a societăţii naţionalizate
Eu presupun că traducerea ar fi "Rechtsnachfolger"- dar mi-ar trebui o conformare, deoarece dicţ. jur. şi Eur-Lex prezintă tot felul de alte traduceri, numai aceasta nu, pt. "Rechtsnachfolger"
Proposed translations
(German)
5 | juristische Person als Rechtsnachfolgerin |
Susanna & Christian Popescu
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Proposed translations
1 hr
Selected
juristische Person als Rechtsnachfolgerin
(aufgrund der hoheitlich angeordneten Verstaatlichung) oder: als Sukzessorin
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Note added at 1 hr (2011-11-15 18:24:35 GMT)
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Rechtsnachfolge ist auch als Sukzession bekannt, daher der Begriff Sukzessor(in)
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Note added at 16 hrs (2011-11-16 08:56:50 GMT)
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Nun, ich habe sehr wenig Zeit, denn ich muss weg: Eine Rechtsnachfolgerin übernimmt die Rechte und Pflichten, d. h. u. a. auch die Schulden. Wenn eine verstaatlichte Fa. wieder im Privatbesitz zurückkehrt oder privatisiert wird, dann übernimmt sie auch die Schulden (es sei denn, der Staat hat die Schulden vorher erlassen, was aber in den seltendsten Fälle passiert und das nur bei Privatisierungen durch Verkauf.
Nachfolgefirmen entstehen sehr oft nach Insolvenzen, Zusammenschluss, Umorganisierung etc. Die können aber auch Rechtsnachfolger sein. Immerhin, auch "Nachfolgefirma" ist m. E. n. nicht falsch.
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Note added at 1 hr (2011-11-15 18:24:35 GMT)
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Rechtsnachfolge ist auch als Sukzession bekannt, daher der Begriff Sukzessor(in)
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Note added at 16 hrs (2011-11-16 08:56:50 GMT)
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Nun, ich habe sehr wenig Zeit, denn ich muss weg: Eine Rechtsnachfolgerin übernimmt die Rechte und Pflichten, d. h. u. a. auch die Schulden. Wenn eine verstaatlichte Fa. wieder im Privatbesitz zurückkehrt oder privatisiert wird, dann übernimmt sie auch die Schulden (es sei denn, der Staat hat die Schulden vorher erlassen, was aber in den seltendsten Fälle passiert und das nur bei Privatisierungen durch Verkauf.
Nachfolgefirmen entstehen sehr oft nach Insolvenzen, Zusammenschluss, Umorganisierung etc. Die können aber auch Rechtsnachfolger sein. Immerhin, auch "Nachfolgefirma" ist m. E. n. nicht falsch.
Note from asker:
Hallo, Christian, ich habe das Thema auch in einem anderen Übersetzerforum zur Diskussion gestellt. Hier die Beiträge- die eigentlich eine "Rechtsnachfolge/Rechtsnachfolgerin " in diesem Fall als nicht geeignet/ zutreffend erscheinen lassen: Definitionsfrage: Rechtsnachfolger Antworten von einer anderen Übersetzergruppe: 1. Hallo Bernd, Rechtsnachfolger bedeutet meines Wissens lediglich, dass jemand in die Rechte und Pflichte eines anderen eintritt, macht aber keinerlei Aussage darüber, in welcher Form dieser Eintritt vonstatten geht. Von daher würde ich sagen, dass du mit diesem Begriff nichts falsch machen kannst. Aber guck noch mal lieber bei Creifelds o. ä. nach. ................. 2. Hallo Bernd, > > übernahm die Folgefirma die Rechte und Pflichten bzw. Guthaben und Schulden der nationalisierten Firma? > > Ja: Rechtsnachfolger ist meiner Meinung nach OK. > > Nein: Du musst eine andere Lösung finden. > > > > Viele Grüße ................. 3. Meine Antwort darauf: > >>>übernahm die Folgefirma die Rechte und Pflichten bzw. > >>> Guthaben und Schulden der nationalisierten Firma? > > Keine Ahnung; eine Klärung dieser Frage ist auch nicht möglich. Die Übersetzung muss unabhängig von der Antwort hierauf, JA oder NEIN, stimmen! > > Bei Verstaatlichungen haben die Kommunisten das Vermögen/ Guthaben der Firmen übernommen- nur das ist sicher, alles weitere nicht. Und das ist ca. 60 Jahre her! Ich würde stark annehmen, dass die Rechte und Pflichten/ Schulden etc. sich mit dem Übergang zum Kommunismus- Planwirtschaft etc.- zumindest s. stark gewandelt haben! Von einer direkten Übernahme kann meines Erachtens also nicht die Rede sein, fürchte ich- also Schlussfolgerung: Rechtsnachfolger entfällt! > > Bernd > Ich überlege gerade, ob es nicht am besten wäre, zu übersetzen mit dem ungenauen: "die Nachfolgefirma/ der Nachfolger derselben, als juristische Person .... ". Sagt weniger aus, und legt sich nicht fest. Dies sollte wohl passen! Was meint Ihr? Bernd |
Natürlich weiß ich nicht genau, was die Firmen damals bei der Verstaatlichung an Schulden etc. der vorherigen Privatfirmen übernommen haben. Aber wenn ich daran denke, dass Schuster, Arbeiter, Ungelernte- mit max. 4 Klassen- etc. als Kommissare etc. damals das große Sagen hatten und fast wie ein Herrgott entschieden, was zu tun und was zu lassen sei, kann ich mir gut vorstellen dass dieselben sich mit so Kleinigkeiten wie Schulden, Pflichten etc. nicht aufgehalten haben. Die Verstaatlicheung war sicherlich eine mit Insolvenz , Bankrott etc. vergleichbare Katastrophe- eher noch schlimmer, und hat wohl kaum Rücksicht genommen auf "kapitalistische" Rechtsbegriffe wie "Rechtsnachfolger" etc.pp. Deshalb meine (argen) Bedenken! |
Ja, noch etwas: Es geht hier um die Begriffswahl bei der Verstaatlichung der Firma- nicht bei der Reprivatisierung! |
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Comment: "OK- dar NU în cazul naţionalizării!"
Discussion
Petentul respectiv cere despăgubiri pt. că avea acţiuni la acea firmă. Acţiunile lui, deodată, în 1948, n-au mai avut nicio valoare.
La fel, dacă au trecut în patrimoniul statului toate firmele, tare este de presupus că statul nu s-o fi complicat să păstreze relaţiile de datori / împrumutători/ creditori a unor firme sau bănci faţă de altele- dat fiind că acum toate erau proprietatea lui! Cel mult faţă de firme-mamă străine mi-aş putea imagina că s-au făcut ceva excepţii- dar de regulă nici acolo, după câte vag îmi amintesc! Cel puţin nu ştiu să fiu auzit vreodată că Societatea de telefoane (anonimă americană parcă era) a fost despăgubită, sau alte asemenea colosuri, în Buc., Malaxa, etc..
>
Bei Verstaatlichungen haben die Kommunisten das Vermögen/ Guthaben der Firmen übernommen- nur das ist sicher, alles weitere nicht. Und das ist ca. 60 Jahre her! Ich würde stark annehmen, dass die Rechte und Pflichten/ Schulden etc. sich
mit dem Übergang zum Kommunismus- Planwirtschaft etc.- zumindest s. stark gewandelt haben! Von einer direkten Übernahme kann meines Erachtens also nicht die Rede sein, fürchte ich- also Schlussfolgerung: Rechtsnachfolger entfällt!
>
> Bernd
>
4. Ich überlege gerade, ob es nicht am besten wäre, zu übersetzen mit dem ungenauen:
"die Nachfolgefirma/ der Nachfolger derselben, als juristische Person .... ".
Sagt weniger aus, und legt sich nicht fest.
Dies sollte wohl passen! Was meint Ihr?
Bernd
Definitionsfrage: Rechtsnachfolger -Antworten von einer anderen Übersetzergruppe:
1. Hallo Bernd, Rechtsnachfolger bedeutet meines Wissens lediglich, dass jemand in die Rechte und Pflichte eines anderen eintritt, macht aber keinerlei Aussage darüber, in welcher Form dieser Eintritt vonstatten geht. Von daher würde ich sagen, dass du mit diesem Begriff nichts falsch machen kannst. Aber guck noch mal lieber bei Creifelds o. ä. nach. .................
2. Hallo Bernd, > > übernahm die Folgefirma die Rechte und Pflichten bzw. Guthaben und Schulden der nationalisierten Firma? > > Ja: Rechtsnachfolger ist meiner Meinung nach OK.
> > Nein: Du musst eine andere Lösung finden.
> > > > Viele Grüße .......
3. Meine Antwort darauf:
> >>>übernahm die Folgefirma die Rechte und Pflichten bzw. > >>> Guthaben und Schulden der nationalisierten Firma?
> > Keine Ahnung; eine Klärung dieser Frage ist auch nicht möglich.
Dar nu ştiu cum s-ar putea ţine cont de aceste lucruri în traducere, care ar fi termenul de specialitate corespunzător. Ar trebui să fie un termen "elastic", mai inexact!