Glossary entry

Romanian term or phrase:

cu titlu de împrumut de folosinţă

German translation:

zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung (§535 BG) / zwecks Nutzung

Added to glossary by Susanna & Christian Popescu
Aug 14, 2010 10:31
13 yrs ago
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Romanian term

cu titlu de împrumut de folosinţă

Romanian to German Law/Patents Law (general) contract de comodat
eu dau maşina mea cu titlu de împrumut de folosinţă domnului ...
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Aug 17, 2010 11:57: Susanna & Christian Popescu Created KOG entry

Discussion

Bernd Müller (X) (asker) Aug 15, 2010:
Danke, Christian! Hätte mir tatsächlich eine Menge Arbeit erspart- vor allem bzgl. welches Wort zu verwenden ist: Entleiher/ Verleiher/ Leiher/ Ausleiher/ Darleiher/ Leihenfder/ Aussleihender/ Entleihender/ .... etc.pp.- da comodat etc. in meinen jur. WöBü nicht klar übersetzt sind, für diesen Fall!
Tschüss, und einen schönen Sonntag! (regnet's nur bei uns, bei nur 15°- brrr!!! Sommer ade!)
in der Schweiz bzw. Leihvertrag in Deutschland >
Aha, also einen Gebrauchsleihvertrag.
Bernd Müller (X) (asker) Aug 14, 2010:
Hallo, Christian, ich habe übersetzt: Contract de comodat
mit comodant und comodatar- viel Spaß, wenn Ihr das auch mal habt! Noch so etwas, undf die grauen Haare verabschieden sich!
Ich weiß nicht, welche Art von Dok. du zu übersetzen hast, aber im Prinzip, vor allem wenn es sich um eine Vollmacht handelt, musst du nicht angeben, dass die zeitliche Übertragung des Nutzungsrechts bzw. die Gebrauchsüberlassung kostenlos ist, sofern dies nicht auch im Original steht. Umgekehrt, in rumänischen Vollmachten steht fast immer, dass diese kostenlos erteilt werden, während du diese Angabe in deutschen Vollmachten nicht findest.
Gebrauchsleihe ist doch ein Begriff aus dem schweizerischen Recht, oder?
Bernd Müller (X) (asker) Aug 14, 2010:
Korrekt:
§ 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte

BGB 1980: § 598- Gebrauchsleihe; der Inhalt von § 598 ist Z.Zt. der gleiche, aber dieser Begriff erscheint nicht mehr


"Gebrauchsleihe", mit Google gesucht, heute:
Ungefähr 2.420 Ergebnisse – meist CH !!!
BRD: Ungefähr 295 Ergebnisse

Mein BGB: Beck- Texte im dtv, 24. Auflage, Stand 1. Oktober 1979 ... Der Terminus erscheint nur im Index, NICHT im Gesetzestext- wohl ein Schweizer, der sich beim dtv verlaufen hatte!

Leihe ist kostenlos; ich fände daher Gebrauchsleihe eigentlich besser; Kostenlosigkeit muss bei der Gebrauchsüberlassung hingegen spezifizert werden, da diese nicht prinzipiell kostenlos ist!

Übrigens:
Entleiher/ Verleiher, und alle weiteren mögl. Wörter mit ..."leiher"- ein scheußliches Thema, so ein Leihvertrag, und ganz schnell vertut man sich dabei! Echte Knochenarbeit- vor allem da die jur. WöBü nicht das richtige hergeben, selbst die gedruckten nicht! Speziell "ausleihen, Ausleiher" ist kriminell: beide können beide Bedeutungen haben: geben(der), oder nehmen(der)- richtiges totales super- Fettnäpfchen für Neulinge! Daher Verwendung für jur. / beglaubigte Übersetz. STRIKT VERBOTEN!

Proposed translations

+1
25 mins
Selected

zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung (§535 BG)

oder: ~ Übertragung des Nutzungsrechts.

Bei einer Vollmacht von Privat zu Privat steht darin: X ist berechtigt, das Fahrzeug Marke xxx, amtliches Kennzeichen xxx, für Fahrten im In- und Ausland zu nutzen

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Note added at 26 mins (2010-08-14 10:57:26 GMT)
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§ 535 BGB - natürlich
Note from asker:
Danke, Christian! Das klingt schon besser, professioneller als Eigenbedarfsleihe/ Leihe făr den Eigenbedarf, auf die ich getippt hatte! Schşnes WE!
Peer comment(s):

agree Ovidiu Martin Jurj
1 hr
mulţumesc
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