Glossary entry (derived from question below)
Romanian term or phrase:
cu titlu de împrumut de folosinţă
German translation:
zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung (§535 BG) / zwecks Nutzung
Added to glossary by
Susanna & Christian Popescu
Aug 14, 2010 10:31
13 yrs ago
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Romanian term
cu titlu de împrumut de folosinţă
Romanian to German
Law/Patents
Law (general)
contract de comodat
eu dau maşina mea cu titlu de împrumut de folosinţă domnului ...
Proposed translations
(German)
5 +1 | zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung (§535 BG) |
Susanna & Christian Popescu
![]() |
Change log
Aug 17, 2010 11:57: Susanna & Christian Popescu Created KOG entry
Proposed translations
+1
25 mins
Selected
zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung (§535 BG)
oder: ~ Übertragung des Nutzungsrechts.
Bei einer Vollmacht von Privat zu Privat steht darin: X ist berechtigt, das Fahrzeug Marke xxx, amtliches Kennzeichen xxx, für Fahrten im In- und Ausland zu nutzen
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Note added at 26 mins (2010-08-14 10:57:26 GMT)
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§ 535 BGB - natürlich
Bei einer Vollmacht von Privat zu Privat steht darin: X ist berechtigt, das Fahrzeug Marke xxx, amtliches Kennzeichen xxx, für Fahrten im In- und Ausland zu nutzen
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Note added at 26 mins (2010-08-14 10:57:26 GMT)
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§ 535 BGB - natürlich
Note from asker:
Danke, Christian! Das klingt schon besser, professioneller als Eigenbedarfsleihe/ Leihe făr den Eigenbedarf, auf die ich getippt hatte! Schşnes WE! |
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Discussion
Tschüss, und einen schönen Sonntag! (regnet's nur bei uns, bei nur 15°- brrr!!! Sommer ade!)
http://www.boettcher-ra.de/pdf/KfzLeihvertrag.pdf
mit comodant und comodatar- viel Spaß, wenn Ihr das auch mal habt! Noch so etwas, undf die grauen Haare verabschieden sich!
§ 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
BGB 1980: § 598- Gebrauchsleihe; der Inhalt von § 598 ist Z.Zt. der gleiche, aber dieser Begriff erscheint nicht mehr
"Gebrauchsleihe", mit Google gesucht, heute:
Ungefähr 2.420 Ergebnisse – meist CH !!!
BRD: Ungefähr 295 Ergebnisse
Mein BGB: Beck- Texte im dtv, 24. Auflage, Stand 1. Oktober 1979 ... Der Terminus erscheint nur im Index, NICHT im Gesetzestext- wohl ein Schweizer, der sich beim dtv verlaufen hatte!
Leihe ist kostenlos; ich fände daher Gebrauchsleihe eigentlich besser; Kostenlosigkeit muss bei der Gebrauchsüberlassung hingegen spezifizert werden, da diese nicht prinzipiell kostenlos ist!
Übrigens:
Entleiher/ Verleiher, und alle weiteren mögl. Wörter mit ..."leiher"- ein scheußliches Thema, so ein Leihvertrag, und ganz schnell vertut man sich dabei! Echte Knochenarbeit- vor allem da die jur. WöBü nicht das richtige hergeben, selbst die gedruckten nicht! Speziell "ausleihen, Ausleiher" ist kriminell: beide können beide Bedeutungen haben: geben(der), oder nehmen(der)- richtiges totales super- Fettnäpfchen für Neulinge! Daher Verwendung für jur. / beglaubigte Übersetz. STRIKT VERBOTEN!