Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
Verfahrenswert
Romanian translation:
valoarea obiectului cererii
Added to glossary by
Bernd Müller (X)
Aug 11, 2010 06:42
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German term
Verfahrenswert
German to Romanian
Law/Patents
Law (general)
Verfahrenswert für das Verfahren der einstweiligen Anordnung
Contextul- vezi mai sus
Explicaţia termenului în DE:
Gegenstands-/Streit-/Verfahrenswert
Die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnenden Wertgebühren und auch die Gerichtskosten werden nach einem festzulegenden Gegenstands- bzw. Streit-/Verfahrenswert der jeweiligen Rechtssache berechnet. Es handelt sich in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit regelmäßig um den objektiven Geldwert der Sache oder um das damit verbundene wirtschaftliche Interesse.
In nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten ist der Wert teilweise gesonderte gesetzlich geregelt, so zum Beispiel in § 42 des Gerichtskostengesetzes (GKG), oder ergibt sich aus der aktuellen Rechtsprechung zur Streitwertbemessung der Gerichte. Diese legen nämlich in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten im gerichtlichen Verfahren einen Streitwert auf Antrag nach freiem Ermessen fest.
In den häufigsten arbeitsrechtlichen Angelegenheiten gelten bzw. haben sich Streitwerte durchgesetzt, beispielsweise:
•Kündigung: bis zu drei Bruttomonatsentgelte
•Zeugniserteilung/Zeugniskorrektur: bis zu einem Bruttomonatsentgelt
•Abmahnung: bis zu einem Bruttomonatsentgelt
•Nutzung Dienstfahrzeug: Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils
•Teilzeitverlangen: dreijährige Vergütungsdifferenz, höchstens ein Vierteljahresentgelt
•Erteilung Arbeitsbescheinigung: 250,00 Euro
•Herausgabe von Arbeitspapieren: jeweils 250,00 Euro
•Urlaubsanspruch/Streit um Zeitpunkt: Regelwert von 4.000,00 Euro gemäß § 23 III RVG
•Entgeltforderung: Höhe des Forderungsbetrages
Explicaţia termenului în DE:
Gegenstands-/Streit-/Verfahrenswert
Die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnenden Wertgebühren und auch die Gerichtskosten werden nach einem festzulegenden Gegenstands- bzw. Streit-/Verfahrenswert der jeweiligen Rechtssache berechnet. Es handelt sich in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit regelmäßig um den objektiven Geldwert der Sache oder um das damit verbundene wirtschaftliche Interesse.
In nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten ist der Wert teilweise gesonderte gesetzlich geregelt, so zum Beispiel in § 42 des Gerichtskostengesetzes (GKG), oder ergibt sich aus der aktuellen Rechtsprechung zur Streitwertbemessung der Gerichte. Diese legen nämlich in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten im gerichtlichen Verfahren einen Streitwert auf Antrag nach freiem Ermessen fest.
In den häufigsten arbeitsrechtlichen Angelegenheiten gelten bzw. haben sich Streitwerte durchgesetzt, beispielsweise:
•Kündigung: bis zu drei Bruttomonatsentgelte
•Zeugniserteilung/Zeugniskorrektur: bis zu einem Bruttomonatsentgelt
•Abmahnung: bis zu einem Bruttomonatsentgelt
•Nutzung Dienstfahrzeug: Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils
•Teilzeitverlangen: dreijährige Vergütungsdifferenz, höchstens ein Vierteljahresentgelt
•Erteilung Arbeitsbescheinigung: 250,00 Euro
•Herausgabe von Arbeitspapieren: jeweils 250,00 Euro
•Urlaubsanspruch/Streit um Zeitpunkt: Regelwert von 4.000,00 Euro gemäß § 23 III RVG
•Entgeltforderung: Höhe des Forderungsbetrages
Proposed translations
(Romanian)
4 +4 | valoarea obiectului cererii |
Susanna & Christian Popescu
![]() |
Proposed translations
+4
50 mins
Selected
valoarea obiectului cererii
oder: valoarea obiectului litigiului
gem. Art. II Cod proc. civ.
gem. Art. II Cod proc. civ.
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Erzsebet Schock
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Ovidiu Martin Jurj
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Corina Cristea
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